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Der Mitgliedsbeitrag: Das müssen Sie wissen

Der Mitgliedsbeitrag: Das müssen Sie wissen

Der Mitgliederbeitrag spielt in den meisten Vereinen eine wichtige Rolle – schließlich ist er häufig die Grundlage der Finanzierung. Ob und wann Mitglieder einen Beitrag zahlen müssen, muss in der Vereinssatzung festgehalten werden. Auch wenn kein Vereinsmitglied durch die Höhe des Beitrags bevorzugt oder benachteiligt werden darf, ist es möglich, die Mitgliederbeiträge an verschiedene Gruppen (zum Beispiel Jugendliche, Senioren, Aktive und Passive) anzupassen. Doch Vorsicht, eine solche Staffelung verkompliziert die Erhebung der Mitgliedsbeiträge massiv.

 

Wann ist der Mitgliedsbeitrag fällig?

 

Die meisten Vereine handhaben das Thema Mitgliedsbeiträge so, dass die Beträge jährlich eingesammelt werden. Eine solche Praxis ist jedoch keinesfalls vorgeschrieben. Vor allem in Vereinen, die einen hohen Mitgliedsbeitrag erheben, ist es sinnvoll, die Abgabe monatlich oder quartalsmäßig zu staffeln.

 

Wichtig: Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags muss ebenfalls in der Vereinssatzung festgehalten werden.

 

Wer beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags?

 

Zunächst einmal: Als Verein sind Sie keinesfalls dazu verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Wenn Sie der Meinung sind, dass finanzielle Herausforderungen auch ohne diese Gelder gemeistert werden können, müssen Sie Ihre Mitglieder keinesfalls um eine Abgabe beten. Wenn der Entschluss zugunsten eines Mitgliedsbeitrags fällt, ist der Vorstand bemächtigt, die Höhe festzulegen. Sehen Sie allerdings davon ab, den genauen Betrag in der Vereinssatzung zu nennen. Im Falle einer Erhöhung (oder Senkung) muss diese nämlich immer wieder angepasst werden. Die Nennung des Mitgliedsbeitrags in der Vereinssatzung ist keine Pflicht.

 

Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird meist im Zuge einer Mitgliederversammlung beschlossen. Wenn Sie beabsichtigen, die Summe anzuheben, dann ist das durchaus legitim. Überlegen Sie sich aber gut, wie stark die Erhöhung ausfallen soll. Steigende Beiträge sind häufig der Grund dafür, dass der Verein einen starken Mitgliederschwund erfährt.

 

Tipp: Sprechen Sie offen für die Gründe der Beitragserhöhung und erklären Sie den Mitgliedern, wofür das Geld benötigt wird. Eine offene und ehrliche Kommunikation stärkt das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Vereins und schafft Verständnis für die Neuerungen.

 

Muss jedes Vereinsmitglied den gleichen Beitrag zahlen?

 

Etliche Vereine – vor allem solche, die sehr unterschiedliche Mitglieder haben – haben ein recht kompliziertes und vielschichtiges Beitragssystem entwickelt. So gibt es beispielsweise Beitragsstaffelungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene oder auch Vergünstigungen für Senioren, Studierende oder Familien.

 

Auch wenn unterschiedliche Beitragshöhen in den meisten Fällen als gerecht gelten, bedeuten sie für Sie vor allem eines: Ein Mehr an bürokratischem Aufwand. Überlegen Sie daher immer genau, wie viel Sinn es macht, die Beiträge zu staffeln und sprechen Sie unter Umständen auch mit Ihren Mitgliedern darüber.

 

Gleiche Beitragshöhen können allerdings auch Probleme mit sich bringen – beispielsweise dann, wenn unterschiedliche Vereinsabteilungen unterschiedlich viele Kosten verursachen. Dann entsteht nämlich häufig das Gefühl, dass die „günstigen“ Abteilungen die kostenintensiven mitfinanzieren. Ein Umstand wie dieser kann durchaus zu einer Spaltung innerhalb des Vereins führen.

 

Wie behalte ich den Überblick?

 

Viele Mitglieder, unterschiedliche Beitragshöhen, Jahreswechsel… es ist schwer, den Überblick zu behalten, wenn es um die Mitgliedsbeiträge für einen Verein geht. Umso wichtiger ist es, sich gut zu überlegen, wie Sie dieses Aufgabenfeld organisieren.

 

Während etliche Vereine auf die klassische Excel-Tabelle setzen oder unübersichtliche Listen führen, bieten wir von Bileico eine wesentlich professionellere Lösung an. In unserer Vereinssoftware können Sie unter Extras > Finanzen > Beiträge Ihre Mitgliedsbeiträge übersichtlich erheben und verwalten. Mit Bileico ist es beispielsweise auch kein Problem, den Überblick zu behalten, wenn Sie altersabhängige Mitgliederbeiträge haben. Alle Infos rund um das Thema Mitgliederbeiträge verrät Ihnen Jörg Stulga detailliert im Video „Beitragsverwaltung“.

 

Um den Mitgliedsbeitrag ranken sich viele Fragen und Mythen. Fassen wir also noch einmal zusammen:

 

  • Ein Verein ist nicht dazu verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu erheben
  • Ob und wann ein Beitrag erhoben wird, muss in der Vereinssatzung festgehalten werden
  • Die Höhe des Beitrags muss nicht genannt werden
  • Eine Staffelung des Beitrags nach Alter, Position, Aufgaben etc. ist zulässig, bringt aber einen erhöhten Aufwand mit sich
  • Mit der Vereinssoftware von Bileico behalten Sie immer den Überblick über dieses Finanz-Thema

 

 

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