Seit der Online-Marktplatz eBay am 3. September 1995 ins Leben gerufen wurde, wittern viele Menschen hier ihre Chance auf leichtes Geld über das Internet. Schnell alte und nicht mehr benötigte Dinge verkaufen oder sogar ein richtiges Business aufziehen: Das Geschäftsmodell eBay bietet viele Möglichkeiten. Doch das Internet ist keine rechtsfreie Zone. Worauf müssen Sie also achten, wenn Sie als Online-Händler tätig sind oder sich sogar mit eBay selbstständig machen möchten?

„3,2,1…meins!“ – Was steckt hinter dem Geschäftsmodell eBay?

 

Mittlerweile gehört die Plattform eBay zu den Urgesteinen im World Wide Web neben großen Namen wie Google oder YouTube. Eine Welt ohne eBay wäre dementsprechend für viele Menschen kaum noch denkbar. Bekanntheit hat die Verkaufsplattform durch ihre groß angelegte Werbekampagne unter dem Slogan „3,2,1…meins!“ erlangt. Tatsächlich ist es vor allem der Auktionscharakter, welcher eBay von anderen Marktplätzen im Internet unterscheidet.

 

Ins Leben gerufen wurde eBay von Pierre Omidyar, einem US-amerikanischen Unternehmer mit französischen Wurzeln, damals allerdings noch unter dem Namen „AuctionWeb“. Die Idee war ebenso simpel wie genial: Es sollte sich um einen Online-Marktplatz als Mischung aus Flohmarkt und Auktion handeln, welcher sich an eine Consumer-to-Consumer-Zielgruppe (C2C) richtet.

 

Erst einmal waren es also vor allem Privatanbieter, welche ihre Gebrauchtwaren über eBay zum Verkauf anboten. Schnell haben jedoch auch kommerzielle Händler das Potenzial von eBay erkannt, sodass die Verkaufsplattform mittlerweile zusätzlich von Business-to-Consumer-Kunden (B2C) genutzt wird. Kunden also, welche den Verkauf von Waren über eBay für gewerbliche Einnahmen nutzen, sprich haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind.

 

Die Grenzen zwischen C2C und B2C sind fließend

 

Um welche Art von Waren es sich dabei handelt und ob diese neu oder gebraucht sind, ist nicht festgelegt. Prinzipiell kann hier also jeder alles verkaufen – sofern sich dafür ein Käufer findet. Mittlerweile lässt sich eBay zudem nicht mehr nur mit Auktionscharakter nutzen, sondern auch mit Festpreisen.

 

Die Möglichkeiten, den Online-Marktplatz zu nutzen, sind also beinahe endlos. Dementsprechend fragen sich auch immer mehr Privatnutzer, ob und wie sie die Plattform für einen Nebenverdienst oder sogar hauptberuflich verwenden können. Schon viele Menschen haben Gebrauchtes über eBay zu Geld gemacht, wenn sie dafür selbst keine Verwendung mehr hatten. Diese Einnahmen fließen dann – eben wie bei einem Flohmarkt – fast vollständig in die eigene Tasche. Abzutreten sind lediglich die Verkaufsgebühren an eBay als eine Art Provision.

 

Leicht verdientes Geld also, sodass viele Privatanbieter immer mehr Waren über eBay verkaufen oder sogar auf die Idee kommen, das Ganze gewerblich zu betreiben. Die Übergänge zwischen C2C und B2C sind auf eBay demnach fließend. Das bringt allerdings auch rechtliche Probleme mit sich, denn für gewerbliche Anbieter gelten andere Bestimmungen als für Privatverkäufer. Wenn Sie über eBay Geld verdienen möchten, sollten Sie sich daher erst einmal die Frage stellen, in welchem Ausmaß Sie den Online-Handel betreiben möchten.

 

Recht: Privatverkäufer vs. Online-Händler

 Gesetze müssen beachtet werden

 

Wer hin und wieder privat gebrauchte Waren über eBay verkauft, muss sich über Steuern, Gesetze & Co in der Regel noch keine Gedanken machen. Privatverkäufe über das Internet sind steuerfrei – zumindest bis zu gewissen Freigrenzen beziehungsweise Freibeträgen.

 

Auch eBay unterscheidet zwischen privatem und gewerblichem Händler und erhebt je nachdem unterschiedliche Gebühren. Während Privatverkäufer bis zu 300 Artikel pro Monat ohne Angebotsgebühren einstellen können und somit nur die Verkaufsgebühren bezahlen müssen, ist das beim gewerblichen Online-Händler anders. Sie brauchen einen eigenen „Shop“ im Abonnement, welches zwischen 40 und 5.000 Euro im Monat kostet. Und auch hier fällt zusätzlich die Verkaufsprovision an.

 

Das Finanzamt unterscheidet ebenfalls zwischen privat und gewerblich – allerdings gelten hier oft andere Maßstäbe. Wer 300 Artikel pro Monat verkauft, gilt beim Fiskus nämlich längst als gewerblicher Händler. Dafür reichen bereits rund 15 bis 25 Verkäufe pro Monat aus. Wer seine Erträge dann nicht versteuert beziehungsweise kein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat, riskiert Abmahnungen, Steuernachzahlungen und andere rechtliche Folgen.

 

Die Anzahl der Verkäufe allein ist jedoch noch nicht ausschlaggebend. Auch die Regelmäßigkeit des Handels über eBay sowie eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht werden im Einzelfall geprüft, um darüber zu entscheiden, ob es sich um einen gewerblichen oder Privatanbieter handelt. Einen Unterschied macht es auch, ob neue oder gebrauchte sowie verschiedene oder gleichartige Produkte angeboten werden. Auch hier sind die Übergänge zwischen privatem und gewerblichem Online-Handel also oftmals fließend.

 

Tipp: Selbstständig machen als Online-Händler

 

Als Laie über eBay gebrauchte Dinge zu verkaufen, ist zwar relativ simpel, allerdings eben nicht ohne Tücken. In diesem Fall ist der klassische Flohmarkt meist die bessere Entscheidung, denn das Finanzamt prüft den Online-Handel akribisch und auch als Privatanbieter können Sie zwar die Garantie, nicht aber die Gewährleistung ausschließen. Schlimmstenfalls kommt es zu einer Reklamation durch den Käufer und viele Privathändler wissen dann nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollen.

 

Möchten Sie also Geld über eBay generieren, gehen Sie lieber auf Nummer sicher und melden ein entsprechendes Gewerbe an. So sind Sie rechtlich einwandfrei unterwegs und haben gegenüber dem Finanzamt einen klaren Status als gewerblicher Händler. Überschreiten Sie nicht die jeweiligen Freigrenzen, bleiben Ihre Erlöse dennoch steuerfrei. Allerdings benötigen Sie dann einen eigenen eBay-Shop und müssen sich mit dem Thema der Gewährleistung einmal intensiv auseinandersetzen.

 

Es ist also durchaus möglich, mit eBay legal Geld zu verdienen und sich mit einem eigenen Shop neben- oder sogar hauptberuflich selbstständig zu machen. So schnell und einfach, wie viele unseriöse Internetplattformen das Konzept verkaufen möchten, funktioniert das aber doch nicht. Denn die Selbstständigkeit über eBay unterscheidet sich hinsichtlich der Rechtslage und Bürokratie nicht von anderen Unternehmensgründungen. Sie sollten daher gut über diese Entscheidung nachdenken und sich darüber bewusst sein, dass Sie mit der Selbstständigkeit als Online-Händler auch zusätzliche (finanzielle) Verpflichtungen eingehen.

 

Herausforderungen und Kosten der Selbstständigkeit

 

Als Online-Händler auf eBay benötigen Sie also erst einmal ein Gewerbe oder eine andere Rechtsform wie eine GmbH. Die Anmeldung eines entsprechenden Unternehmens kostet Zeit und Geld. Zudem brauchen Sie ein tragfähiges Geschäftsmodell. Sie sollten sich darüber klar werden, was Sie verkaufen möchten und in welcher Menge. Bestenfalls suchen Sie dann einen Steuerberater auf, welcher Sie während Ihrer Gründung berät.

 

Er kann fortan auch Ihre Buchhaltung übernehmen, denn als Online-Händler fallen je nach Höhe der Einnahmen Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer an. Diese Kosten müssen Sie in Ihre betriebswirtschaftlichen Rechnungen einkalkulieren, sprich sie müssen durch Ihre Einnahmen gedeckt werden und Ziel ist natürlich, dass am Ende auch noch ein Gewinn übrig bleibt. Alternativ können Sie Ihre Buchhaltung selbst übernehmen und sich somit die Kosten für den Steuerberater sparen. Das ist allerdings nicht ganz einfach und erfordert Zeit sowie das notwendige Knowhow.

 

Sind Sie nebenberuflich selbstständig, so müssen Sie sich unter Umständen erst einmal die Genehmigung Ihres Arbeitgebers einholen, dass Sie einen Nebenjob – in diesem Fall ein nebenberufliches Gewerbe – haben dürfen. Möchten Sie hingegen hauptberuflicher Online-Händler seni, müssen Sie sich ausreichend absichern:

 

 

Diese sind nur einige Beispiele für notwendige oder sinnvolle Versicherungen als Selbstständige*r. Sie verursachen jedoch ebenfalls zusätzliche Kosten und in der Selbstständigkeit müssen Sie auch Urlaubs- und Krankheitszeiten aus der eigenen Tasche überbrücken.

 

Selbstständig als Online-Händler – ja oder nein?

 Von zuhause aus arbeiten.

 

All diese Dinge sollen Sie nicht abschrecken. Aber sie verdeutlichen, dass die Entscheidung für eine Selbstständigkeit als Online-Händler über eBay viele Herausforderungen sowie Kosten mit sich bringt und daher gut durchdacht sein will. Bestenfalls beginnen Sie erst einmal nebenberuflich und testen sozusagen, ob Ihr Geschäftsmodell erfolgreich ist.

 

Nach und nach können Sie Ihre Tätigkeit auf eBay dann ausweiten, bis Sie eines Tages bestenfalls davon leben und Ihren Job kündigen können. Sinnvoll ist es unter Umständen, als gewerblicher Händler nicht nur auf eBay, sondern zusätzlich auf andere Online-Marktplätze wie Amazon zu setzen, um mehr potenzielle Kunden zu erreichen.

 

Ein erfolgreicher eBay-Shop braucht allerdings auch Pflege. Sie müssen ein Geschäftskonto anlegen, sich mit dem Reklamationsmanagement auseinandersetzen, ein Marketingkonzept entwerfen, die Buchhaltung im Blick behalten oder „outsourcen“, auf die Bewertungen der Kunden reagieren und viele weitere Tätigkeiten neben dem eigentlichen Verkauf ausführen.

 

Wie bereits erwähnt, ist das Geschäftsmodell eBay also nicht ganz so simpel wie oftmals versprochen und Sie werden nicht über Nacht zum Millionär. Darüber eine erfolgreiche neben- oder hauptberufliche Selbstständigkeit aufzubauen ist aber allemal möglich – wenn Sie genügend Zeit, Motivation und Knowhow mitbringen. Schlussendlich müssen Sie die Frage nach dem „Ja“ oder „Nein“ also selbst beantworten!

 

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