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GmbH-Gründung - Schritt für Schritt erklärt

GmbH-Gründung - Schritt für Schritt erklärt

Für den Existenzgründer gibt es eine ganze Reihe von wichtigen Dingen, die zu erledigen sind, ehe er mit seinem Start Up loslegen kann. Eine Entscheidung, die in diesem Zusammenhang besonders relevant ist, ist die Wahl der optimalen Rechtsform. Sie bestimmt beispielsweise, ob bestimmtes Kapital für die Unternehmensgründung eingesetzt werden muss und ob Entscheidungen im Unternehmen von mehreren Leuten getroffen werden. Besonders beliebt ist auch heute noch die GmbH als Rechtsform. Denn durch die beschränkte Haftung ist das Unternehmerrisiko erfreulich geringer als bei vielen anderen Rechtsformen. Doch für die Gründung einer GmbH sind einige Tätigkeiten durchzuführen. Dieser kleine Ratgeber fasst das Wichtigste zu diesem Thema zusammen.

 

Was für ein Unternehmen ist eigentlich geplant?

Der Startschuss für das neue Unternehmen ist wie bei anderen Rechtsformen auch: Es gilt, den Kern der künftigen GmbH exakt zu definieren. Dazu zählen insbesondere:

  • der Name der Firma
  • der Unternehmensgegenstand
  • der oder die Geschäftsführer
  • der oder die Gesellschafter
  • das Stammkapital
  • der Gesellschaftsvertrag

All diese Dinge sind unverzichtbar. Sie dienen der Charakterisierung des Unternehmens. Sie sind aber auch relevant, wenn mit Partnern aus dem Business und Banken verhandelt wird und wenn sich das Unternehmen gegenüber den relevanten Medien darstellt.

 

Eine GmbH gründen - so funktioniert es

Ideal ist es, wenn bei der Gründung einer GmbH eine solide Checkliste als Basis fungiert. Bei dieser Basis sind insbesondere die zwei Merkmale zu berücksichtigen, die eine GmbH in ihrem Kern charakterisieren - die Haftung und das Kapital.

 

Das Kapital - ein wichtiges Fundament für die GmbH

Für eine GmbH ist ein Mindestkapital vorgeschrieben, das nicht unterschritten werden darf. Dieser beträgt 25.000 Euro. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Kapital beim Start des Unternehmens schon einbezahlt sein muss. Es ist auch ein gültiger Betrag, wenn die Hälfte - 12.500 Euro - eingezahlt ist. Wichtig ist in diesem Kontext, wer wie viel von diesem Kapital einzahlt. Es ist dafür relevant, welche Berechtigungen die einzelnen Gesellschafter in dem Unternehmen haben werden. Die wird durch einen passgenauen Prozentsatz festgesetzt. Und dieser Prozentsatz ist es auch, der die Summen definiert, die für die Stammeinlage zu leisten sind. Übrigens ist die Gründung einer GmbH nicht kostenfrei: Etwa 550 bis 800 Euro sind dafür zu bezahlen. Ein wesentliches Element in Sachen Finanzen: Selbstverständlich braucht die GmbH auch ein Konto.

Wer gerne mit einem geringeren Startkapital loslegen möchte, sollte sich die Merkmale einer Unternehmergesellschaft bzw. Mini-GmbH ansehen.

 

Die Haftung - bei der GmbH besonders attraktiv

Für die Wahl der GmbH als Rechtsform ist es nicht selten ausschlaggebend, dass die Haftung attraktiv gestaltet ist. Denn die Haftung ist begrenzt: Die Maximalsumme ist die Kapitaleinlage, die geleistet wurde. Es ist fair, dass dies miteinander verknüpft ist: Wer mehr Rechte hat, leistet auch eine höhere Einlage, im Rahmen derer er haftbar gemacht werden kann. Auch hier gibt es eine Klausel, die unbedingt zu berücksichtigen ist: Auch ein Gesellschafter zu Beginn der GmbH-Gründung noch nicht das gesamte Stammkapital, dass seinem Anteil entspricht, einbezahlt hat, schuldet er es dem Unternehmen. Und er ist dennoch in dieser Höhe der gesamten Einlage haftbar.

 

Der Gesellschaftervertrag

Keine GmbH ist wie die andere. Das gilt insbesondere für die Zahl der Gesellschafter und die vertraglichen Rechte und Pflichten, die diese im neuen Unternehmen haben sollen. Es ist also das A und O, dass dies alles in einem soliden Vertragswerk definiert wird. Es dient dem Schutz der Gesellschafter und des gesamten Unternehmens sowie aller Partner, dass die Rechte und die Haftbarkeit der Gesellschafter genau festgelegt sind. Der Gesellschaftervertrag ist im GmbH-Recht ein wichtiges Element und somit auch die essenzielle Basis für die rechtskonforme und optimal abgesicherte GmbH. Es gibt in diesem Kontext auch ein Musterprotokoll, das eingesetzt werden kann.

Der Besuch beim Notar

Für die Gründung einer GmbH ist eine notarielle Beurkundung essenziell. Dabei sind alle Gesellschafter wichtig. Sie werden zusammen die relevanten Dokumente unterzeichnen und so das Start Up besiegeln. Zudem wird durch den Notar noch eine weitere entscheidende Tätigkeit für das Start Up initiiert: die Eintragung in das Handelsregister. Mit diesem ist die GmbH rechtskräftig. Das ist ein wichtiger Termin für die Gesellschafter. Denn erst dann tritt die attraktive Haftung ein. Wenn sich die GmbH noch im Gründungsstadium befindet, haftet man nämlich persönlich.

Die Ämter

Natürlich sind bei der Gründung einer GmbH auch einige Ämter im Spiel. Für das Start Up sind insbesondere das Gewerbe- und das Finanzamt entscheidend.

 

Das Gewerbeamt

Bei diesem Amt ist das Gewerbe anzumelden. Wichtig ist, dass das örtliche Amt zuständig ist. Es werden Kosten von etwa 50 Euro berechnet. Für die Anmeldung ist die Nummer im Handelsregister mitzubringen, sodass gilt: erst der Eintrag im Register, dann die Gewerbeanmeldung. Das Gewerbe ist die Basis für die Gewerbesteuer.

 

Das Finanzamt

Natürlich sind die Einnahmen aus der GmbH zu versteuern. Deshalb ist beim Finanzamt die Steuernummer zu beantragen. Dafür gibt es ein komplexes Formular. Innerhalb eines Monats nach der Anmeldung des Gewerbes ist es beim Finanzamt einzureichen.

Jetzt kann es mit der GmbH losgehen. Ein Tipp für die Gründung: Es sollte immer einkalkuliert werden, dass die Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit haben. Dies zu berücksichtigen, ist essenziell. Denn die gute Planung mit Puffern beschert der GmbH einen guten Start. Unterstützung können in diesem Zusammenhang Seminare für Existenzgründer und die Beratungen durch die IHK bieten. Auch das BMWI - das Bundesministerium für Wirtschaft - kann in diesem Zusammenhang wertvolle Unterstützung bieten.

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