Nachdem wir Ihnen zu Beginn der Woche verraten haben, was es beim Anmelden einer Marke zu beachten gilt, soll sich in diesem Beitrag alles um das Patent drehen. Wer ist alles dazu bemächtigt, ein Patent anzumelden? Was ist überhaupt unter einem Patent zu verstehen? Und welche Kosten erwarten Sie, wenn Sie sich dafür entscheiden, Patent anzumelden? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Blogbeitrag.

 

 

Was kann patentiert werden?

Wenn wir uns mit der Patentanmeldung beschäftigen wollen, gilt es natürlich zu allererst, zu klären, was alles als Patent gelten kann – sprich: was alles patentiert werden kann. Das zuständige deutsche Marken- und Patentamt macht hierzu eindeutige und ausführliche Angaben, die folgendermaßen zusammengefasst werden können:

 

Patenfähige Erfindungen…

 

Vom Patentschutz ausgenommen sind

(Quelle: Merkblatt für Patentanmelder | Deutsches Patent- und Markenamt)

 

Ganz allgemein kann das Patent als gewerbliches Schutzrecht verstanden werden. Es bietet Ihnen als Erfinder die Möglichkeit, Ihre Geschäftsidee schützen zu lassen. Somit vermeiden Sie, dass andere Ihre Idee klauen und für ihre eigenen Zwecke nutzen.

 

Info: Wenn Sie ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden, haben Sie die Möglichkeit, es deutschland- oder weltweit schützen zu lassen.

 

Ein Patent anmelden

Sie haben etwas erfunden, dass das Potential zu einer ausgereiften und rentablen Geschäftsidee hat? Dann ist es sinnvoll, Ihre Erfindung patentieren zu lassen. Sie genießt dann einen Patent-Schutz, der bis zu 20 Jahre anhält und dafür sorgt, dass Sie die exklusiven Verwertungsrechte haben. Das bedeutet, dass kein anderer Ihre Erfindung nutzen oder anderweitig davon profitieren darf – es sei denn, Sie lassen es zu.

 

Wenn Sie ein Patent anmelden wollen, ist das Deutsche Patent- und Markenamt die richtige Anlaufstelle. Dieses ist auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Marke anmelden und schützen lassen wollen. In Vorbereitung auf die Patentanmeldung müssen Sie eine Reihe von Unterlagen und Informationen zusammenstellen, die vom DPMA gefordert werden. Hierbei handelt es sich um:

 

 

Genaue Beschreibungen Ihrer Erfindung und ergänzendes Material sind notwendig, damit das Patentamt Ihre Idee eingehend prüfen kann. Denn längst nicht jede „Erfindung“ verdient auch tatsächlich den Patentschutz. Außerdem kann es auch sein, dass es bereits eine ganz ähnliche Erfindung gibt. Dieser Sachverhalt wird es Ihnen erschweren, den Patentschutz zu erhalten.

 

Tipp: Dass ein Patent abgelehnt wird, ist keine Seltenheit. Wenn Sie Ihre Geschäftsidee schnellstmöglich und ohne große Komplikationen schützen lassen wollen, ist es empfehlenswert, einen Anwalt mit Spezialisierung auf Patentrecht zu kontaktieren. Dieser Experte verursacht zwar zusätzliche Kosten, hilft Ihnen aber dabei, das Thema „Patentanmeldung“ schnell und ohne rechtliche Fallstricke über die Bühne zu bringen.

 

Wo und wie reiche ich das Patent ein?

 

Wenn Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie diese entweder direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder einer der Dienststellen in Jena und Berlin einreichen. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine elektronische Anmeldung durchzuführen. Für diese sind jedoch eine Signaturkarte mit Kartenlesegerät und die Anmelde-Software DPMAdirekt notwendig. Die Software ist kostenlos und kann auf der Homepage vom Deutschen Patent- und Markenamt heruntergeladen werden.

 

Kosten für die Patentanmeldung

Natürlich müssen Sie sich auf eine Reihe von Kosten einstellen, wenn Sie Ihre Erfindung patentieren lassen wollen. Diese fallen insbesondere bei einem langjährigen Patentschutz sehr hoch aus und sollten daher gut überlegt werden. Die Kosten für den Patentschutz können wie folgt aufgeschlüsselt werden:

 

 

Nach der Patentanmeldung werden außerdem jährliche Gebühren für den Patentschutz fällig. Diese sind zeitlich gestaffelt und steigen von Jahr zu Jahr. Während die Gebühren zu Beginn des Patentschutzes etwa 100 Euro betragen, steigen sie im 20. Jahr auf bis zu 2000 Euro. Werden die Patentgebühren nicht unaufgefordert an das DPMA gezahlt, erlischt der Schutz automatisch.

 

Der Satz „Das sollten wir patentieren lassen!“ ist oftmals scherzhaft gemeint und fällt insbesondere im Kontext einer kreativen Spinnerei unter Freunden. Wenn die anfängliche Spinnerei jedoch zu einer ausgereiften Geschäftsidee wird, ist es gar nicht mal so abwegig, ein Patent anzumelden. Dieses schützt nämlich die Erfindung und sichert dem Erfinder die exklusive Nutzung zu. Wenn Sie ein Patent anmelden wollen, dann müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Um rechtliche Probleme zu umgehen, ist es sinnvoll, einen Anwalt zur Rate zu ziehen und gemeinsam mit diesem die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

 

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