Nur ein kurzer Blick in die private Facebook-Timeline oder die laufende Ebay-Auktion und schon sind wieder 10 Minuten ins Land gegangen, ohne dass der Mitarbeiter seine Aufgaben erledigt. Was in der Mehrheit der Büros Alltag ist und dementsprechend auch geduldet wird, kann für Vorgesetzte schnell zum Ärgernis werden. Nämlich dann, wenn das private Surfen im Internet Überhand annimmt und den Workflow negativ beeinflussen. Ein Gerichtsurteil vom Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat im Januar 2016 zugelassen, dass Arbeitgeber den Browserverlauf ihrer Angestellten ungefragt kontrollieren können.

 

 

 

Unsicheres Halbwissen

 

Ist privates Surfen am Arbeitsplatz erlaubt? Wenn ja, in welchem Umfang? Muss der Angestellte mit einer Kündigung rechnen, wenn er mehrmals dabei erwischt wird? Fragen, die nur selten eindeutig beantwortet werden. Nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Vorgesetzte und Arbeitgeber wissen häufig nicht Bescheid, wenn es um diese Thematik geht und scheuen die direkte Konfrontation. Wenn ein kleiner privater Ausflug ins World Wide Web die Ausnahme bleibt, wird er meist wortlos geduldet. Doch was ist, wenn der Angestellte immer öfter surft und dementsprechend seine Arbeit liegen lässt? Sind dem Arbeitgeber dann tatsächlich die Hände gebunden?

 

Wichtig: In der heutigen Zeit ist es kaum mehr zu vermeiden, dass Angestellte mindestens einmal am Tag privat im Internet unterwegs sind. Grund hierfür sind verschiedene Veränderungen, die vor allem unsere Kommunikation betreffen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Berufe, die ohne Surfen gar nicht auskommen. In diesem Fall ist es selbstverständlich, dass sich berufliche und private Suchanfragen gelegentlich überschneiden.

 

 

Vertragliche Verpflichtungen

 

Hat ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschrieben, so verpflichtet er sich dazu, bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Das bedeutet, dass (ganz allgemein formuliert) die Arbeit in einer gewissen Zeit erledigt wird. Dementsprechend ist das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit also nicht gestattet. Nur wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich erlaubt, müssen sich Angestellte keine Sorgen machen.

 

Vorsicht: Wenn Sie als Vorgesetzter das private Surfen erst einmal erlaubt haben, drohen häufig Eskalationen der Situation. Die meisten Streitereien zum Thema Surfen am Arbeitspatz entstehen dann, wenn die Angestellten den berühmten „Darf-Schein“ haben. Überlegen Sie sich also ganz genau, in welchem Umfang Sie das private Surfen dulden.

 

 

Handeln im Extrem-Fall

 

Es gibt sie überall: Diese Mitarbeiter, die den Bogen überspannen und in jeder freien Sekunde eine private Internetseite aufrufen. Das schadet nicht nur der Produktivität, sondern kann mitunter auch zu weiteren Problemen (Viren, Trojaner, Abo-Fallen und Co.) führen. Ob Ihnen als Arbeitgeber in Fällen wie diesen die Hände gebunden sind?

 

Keinesfalls! Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat erst im Januar 2016 beschlossen, dass es legitim ist, wenn Arbeitgeber den Browserverlauf ihrer Angestellten kontrollieren – und zwar auch dann, wenn diese nicht ihre Erlaubnis erteilt haben. Grundlage dieses Urteils war die Klage eines Angestellten, der von seinem Chef wegen Surfen am Arbeitsplatz gekündigt wurde. Sein Vorwurf: Die Kontrolle durch den Arbeitgeber sei unberechtigt und rechtswidrig.

 

Das Landesarbeitsgericht entschied allerdings anders. Aus Sicht der Juristen sei es vollkommen legitim, wenn der Arbeitgeber im Verdachtsfall eine Missbrauchskontrolle durchführt. Tatsächlich ergab dessen Kontrolle, dass der Mitarbeiter an fünf von 30 Arbeitstagen privat im Internet gesurft hat – eindeutig zu viel und definitiv nicht mit dem unterzeichneten Arbeitsvertrag vereinbar. Aus diesem Grund widersprach das Landesarbeitsgericht auch nicht der Entlassung des Mitarbeiters.

 

Wichtig: Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers, weil dieser keine andere Möglichkeit hatte, die Aktivitäten seines Angestellten zu kontrollieren. Die unerlaubte Internetnutzung konnte also nicht auf anderen Wegen bewiesen werden. Nur in einem Fall wie diesem ist es legitim, den Browserverlauf ohne Einwilligung zu protokollieren.

 

 

Zusammenfassung: Surfen am Arbeitsplatz

 

Das private Surfen am Arbeitsplatz ist und bleibt ein kontroverses Thema, das wahrscheinlich in jedem Unternehmen anders behandelt wird. Wir geben Ihnen abschließend einen kurzen Überblick über dieses komplexe Thema, der Ihnen hoffentlich dabei hilft, in Zukunft gezielter mit der Problematik umzugehen:

 

 

Unsere Tipps für Arbeitgeber Unsere Tipps für Arbeitnehmer
  • Stellen Sie klare Regeln auf, wenn es um das private Surfen am Arbeitsplatz geht.
  • Weisen Sie auch darauf hin, dass die nicht-berufliche Nutzung auch Konsequenzen haben kann.
  • Überlegen Sie sich gut, bis zu welchem Maße Sie das private Surfen am Arbeitsplatz tolerieren.
 
  • Fragen Sie Ihren Vorgesetzten explizit, bis zu welchem Maße das private Surfen am Arbeitsplatz erlaubt ist.
  • Üben Sie sich in Zurückhaltung und nutzen Sie das Internet nur privat, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
  • Verschicken Sie Emails nur in Ihrer Pause und vom Smartphone aus.
 

 

 

Ihre Meinung interessiert uns! Wie stehen Sie zum privaten Surfen am Arbeitsplatz? Durchaus okay oder ein absolutes No Go? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

 

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