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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Wo verlaufen die Grenzen?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Wo verlaufen die Grenzen?

Es ist ein Thema, das definitiv zu den Schattenseiten des Berufsalltags gehört und darum gern von verschiedenen Akteuren unter den Teppich gekehrt wird. Streng nach dem Motto „Bei uns gibt es so etwas nicht!“ wird sexuelle Belästigung gern tabuisiert und im schlimmsten Fall vollständig ignoriert. Dabei ist es extrem wichtig, hinzuschauen – zum einen natürlich zum Wohl der Betroffenen und zum anderen auch, weil Sie als Unternehmer zur Einhaltung strenger Regularien verpflichtet sind.

Der Beitrag im Überblick

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Pflichten und Aufgaben des Arbeitgebers

Wie geht man gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor?

Konkrete Beispiele für sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung oder harmloser Flirt – Wo verläuft die Grenze?

 

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Dass sexuelle Belästigung im beruflichen Kontext gern verschwiegen wird, liegt zum Teil auch daran, dass vielen Menschen gar nicht bewusst ist, wenn sie davon betroffen sind.

 

Wo hören harmlose Flirts und humorvolle Sprüche auf und wo fängt sexuelle Belästigung an? - Eine Frage, die Sie als Arbeitgeber eindeutig klären und beantworten müssen. Denn nur wer weiß, dass er oder sie Opfer dieser Form von Diskriminierung geworden ist, kann im Anschluss auch dagegen vorgehen.

 

Eine umfassende Definition von sexueller Belästigung finden Sie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §3 Absatz 4:

 

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

 

Die Quintessenz dieser Erklärung:

 

Eine sexuelle Belästigung basiert immer auf unerwünschten Handlungen und Aufforderungen, die das Ziel haben, die Würde einer anderen Person zu verletzen.

 

Es geht hierbei also nicht um das Bekunden von Zuneigung a la „Ich finde Sie attraktiv und würde gern mal mit Ihnen ausgehen.“, sondern um das bewusste Denunzieren.

 

Wichtig zu wissen ist weiterhin, dass sexuelle Belästigung viele verschiedene Gesichter hat und allein deswegen nicht immer einwandfrei erkannt wird. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

 

  • verbale sexuelle Belästigung: Hierzu gehören beispielsweise anzügliche Witze, Kommentare, Aufforderungen und Fragen.

  • nonverbale sexuelle Belästigung: Zu dieser Kategorie zählen Pfiffe, unangebrachte Blicke und Gesten, E-Mails, SMS, unsittliches Entblößen und das Anbringen von pornografischem Material (beispielsweise Aktkalender) am Arbeitsplatz.

  • physische sexuelle Belästigung: Die offensichtlichste Form der sexuellen Belästigung umfasst Berührungen, Bedrängung und körperliche Gewalt.

 

Pflichten und Aufgaben des Arbeitgebers

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist laut AGG § 1 und 2 in Deutschland verboten. Es ist also Ihre übergeordnete Pflicht als Arbeitgeber, entsprechende Handlungen zu unterbinden und zu vermeiden.

 

Darüber hinaus haben Sie konkrete Aufgaben, die keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden dürfen – unabhängig von der Zahl Ihrer Mitarbeiter.

 

  • Schutzpflicht: Es ist Ihre Aufgabe als Arbeitnehmer, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter sicher und vor sexueller Belästigung geschützt sind. Wie Sie dieser Pflicht gerecht werden, erfahren Sie weiter unten im Beitrag.

  • Beschwerdestelle: Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine entsprechende Beschwerdestelle einzurichten und Betroffenen dort umfassende Informationen zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass Ihre Mitarbeiter wissen, dass es eine solche Stelle gibt. Außerdem gilt: Je stärker das Hierarchiegefälle, desto niederschwelliger müssen Beschwerdemöglichkeiten sein. Jeder Mitarbeiter hat beispielsweise ein Recht auf anonyme Beschwerde.

  • Konsequenzen: Wird ein Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bekannt, ist es Ihre Aufgabe als Arbeitgeber, zu handeln. Keine Form von Diskriminierung oder Benachteiligung darf ohne Konsequenzen bleiben. Je nach Schwere der sexuellen Belästigung obliegt es Ihnen, den Mitarbeiter zu sanktionieren – beispielsweise durch Abmahnung, Versetzung oder gar Kündigung. Auf jeden Fall muss es zu einem Gespräch mit allen Beteiligten kommen, in dem der Sachverhalt klar und deutlich besprochen wird.

 

Übrigens: Sie als Arbeitgeber sollten Ihre Pflichten und Aufgaben unbedingt ernst nehmen. Betroffene von sexueller Belästigung haben nämlich laut AGG ein Recht auf Beschwerde, Leistungsverweigerung sowie Entschädigung und Schadenersatz.

 

Wie geht man gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor?

Den allumfassenden oder absoluten Schutz vor sexueller Belästigung im Job gibt es natürlich nicht. Überall dort, wo mehrere Menschen aufeinandertreffen, kann es hin und wieder zu entsprechenden Vorfällen kommen.

 

Um diesen dennoch bestmöglich entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass Sie entsprechende Maßnahmen kennen und auch umsetzen.

 

Der wohl wichtigste Aspekt im Hinblick auf die Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist Information in Kombination mit Sensibilisierung. Wie weiter oben bereits erwähnt, sind die Grenzen zwischen einem „harmlosen Kompliment“ und einem sexuellen Übergriff meist fließend und nicht jedem bekannt. Setzen Sie entsprechende Informationsveranstaltungen ein, um umfassend aufzuklären und klar zu machen, worin die Unterschiede liegen.

 

Eine weitere Präventionsmaßnahme sind spezielle Schulungen und praktische Workshops, in denen das breite Feld der sexuellen Belästigung thematisiert wird. Hier ist es wichtig, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und sich beispielsweise nicht nur zu fragen, wie sich Opfer verhalten sollen, sondern auch, wie Zeugen einer sexuellen Belästigung agieren müssen.

 

Wer eine sexuelle Belästigung (egal welcher Art) am Arbeitsplatz beobachtet, sollte schnellstmöglich in die Handlung eingreifen. Auch in diesem Fall sind eine Sensibilisierung und eventuell auch eine Schulung der Mitarbeiter notwendig – immerhin ist es sehr wichtig, richtig zu reagieren und die passenden Worte zu finden, um die Situation zu deeskalieren.

 

Ebenfalls von großer Bedeutung: Eine Null-Toleranz-Grenze, die rigoros nach außen kommuniziert wird. Machen Sie Ihren Mitarbeitern klar: In unserer Firma dulden wir keine Form von Diskriminierung – sei es sexuelle Belästigung, Mobbing oder Ausgrenzung. Klare Statements und entsprechende Handlungen sind wichtig, um auf das Problem aufmerksam zu machen und dagegen vorzugehen.

 

Konkrete Beispiele für sexuelle Belästigung

Weil dieser Umstand so extrem relevant, soll er an dieser Stelle noch einmal klar benannt werden: Nicht immer ist eine sexuelle Belästigung als solche direkt erkennbar – auch nicht für Betroffene.

 

Umso wichtiger ist es natürlich, dass Sie als Arbeitgeber im Laufe der Zeit ein Gespür dafür entwickeln, was sich im Rahmen des Erlaubten bewegt und was eine klare Grenzüberschreitung darstellt. Die nachfolgenden Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind Ihnen dabei behilflich:

 

  • kurze Berührungen (pieksen, streicheln etc.) gegen den Willen einer Person

  • längere Berührungen (beispielsweise umarmen) gegen den Willen einer Person

  • unsittliches Berühren (an Po, Brust, Hüfte, etc.) gegen den Willen einer Person

  • unanständige Witze, die beim Empfänger Unwohlsein auslösen („Altherrenwitze“)

  • intime Fragen zum Privat- und Sexleben eines Kollegen

  • Verwendung von (obszönen) Kosenamen gegen den Willen einer Person

  • (geschlechtsbezogene) diffamierende Äußerungen

  • Zusenden pornografischen Materials

  • stetiges Anstarren

  • Pfiffe und Rufe

 

Diese Liste erhebt keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit und könnte problemlos um viele weitere Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ergänzt werden.

 

Sexuelle Belästigung oder harmloser Flirt – Wo verläuft die Grenze?

Sexuelle Belästigung im Job ist ein extrem heikles Thema, das schon so manches Mal für Unruhe im Büro gesorgt hat. Trotzdem – oder gerade deswegen! - ist es wichtig, dass Sie als Vorgesetzter genau wissen, wann ein Fall von Übergriffigkeit vorliegt und wann es sich doch nur um einen harmlosen Flirt unter Kollegen handelt.

 

Um diese Frage zu klären, hilft Ihnen ein einfacher Merksatz:

 

  • Handeln alle Beteiligten im gegenseitigen Einvernehmen, ist es ein Flirt

  • Findet die Handlung gegen den Willen einer Person statt, ist es sexuelle Belästigung

 

Eine Grauzone zwischen diesen beiden Optionen gibt es nicht!

 

Foto: www.pixabay.com

 

 

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