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Vorstandsmitglieder im Detail – Teil 1: Der Vorstandsvorsitzende

Vorstandsmitglieder im Detail – Teil 1: Der Vorstandsvorsitzende

Ein Verein ohne Vorstand ist für viele wie ein Schiff ohne Kapitän. Der Vorstand regelt nicht nur wichtige Angelegenheiten und trifft Entscheidungen, sondern gibt auch die (grobe) Richtung vor, in die sich ein Verein entwickeln soll. Wie viele Mitglieder ein Vereinsvorstand umfassen muss, ist nirgendwo gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Jeder Verein darf die Zahl selbst in der Satzung festlegen. Da jedoch ie wenigsten Vorstände aus nur einer Person bestehen, haben wir eine kleine Reihe für Sie ins Leben gerufen. Darin wollen wir Ihnen einzelne Positionen im Vereinsvorstand im Detail vorstellen und klären, welche konkreten Aufgaben diese umfassen. Den Anfang macht selbstverständlich der Vorstandsvorsitzende. Immerhin gilt er als Nummer 1 in der vereinsinternen Hierarchie.

 

 

Der Beitrag im Überblick

Der Vorstandsvorsitzende – oder auch: Der Chef vom Verein

Welche Anforderungen muss ein Vorstandsvorsitzender erfüllen?

Welche Aufgaben muss ein Vorstandsvorsitzender erledigen?

Die Stellvertreter vom Vorstandsvorsitzenden

 

Der Vorstandsvorsitzende – oder auch: Der Chef vom Verein

Der Posten des Vorstandsvorsitzenden – auch 1. Vorsitzender oder Vereinsvorsitzender genannt – ist der wichtigste. Wer ihn innehat, ist sozusagen der Chef vom Verein und hatextrem großes Mitspracherecht. Dennoch darf der Vorstandsvorsitzende auch nicht mit einem Diktator verglichen oder gar verwechselt werden. Wenn die anderen Vereinsmitglieder nicht seiner Meinung sind, haben sie in der Regel durchaus die Möglichkeit, den 1. Vorsitzenden demokratisch zu überstimmen.

 

Welche Anforderungen muss ein Vorstandsvorsitzender erfüllen?

Nicht jedes Vereinsmitglied ist automatisch der geborene Vereinsvorsitzende. Wer diese Position übernehmen möchte, der muss eine ganze Reihe von Eigenschaften mitbringen und bestimmte Anforderungen erfüllen. Worum es sich hierbei konkret handelt, verrät die nachfolgende Übersicht:

 

  • charismatisches Auftreten

  • Führungsqualitäten

  • Empathie

  • soziale Kompetenz

  • Kommunikationstalent

  • Verhandlungsgeschick (beispielsweise im Gespräch mit Sponsoren)

  • Sinn für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung

  • Offenheit

  • Ehrlichkeit

  • Durchsetzungsvermögen

  • Entscheidungsfreudigkeit

  • Loyalität gegenüber dem Verein und seinen Zielen

  • Leistungsbereitschaft

  • Verantwortungsbewusstsein

  • vertrauensvolles Wesen

  • strukturierte und organisierte Arbeitsweise

 

Die Liste macht deutlich, dass vom Vorstandsvorsitzenden einiges abverlangt wird. Wer sich in dieses Amt wählen lassen möchte, dem sollte von Anfang an klar sein, dass die Amtszeit als 1. Vorsitzender definitiv kein Spaziergang wird. Spätestens wenn Sie sich vor Augen führen, welche Aufgaben auf Sie warten werden, dürfte hieran kein Zweifel mehr bestehen.

 

Welche Aufgaben muss ein Vorstandsvorsitzender erledigen?

Die gute Nachricht vorweg: Als 1. Vorsitzender dürfen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Vereinsalltag freuen. Denn – und das ist vermutlich die etwas weniger gute Nachricht – Sie sind als „Chef“ in nahezu alle Angelegenheiten involviert und müssen nicht selten die finalen Entscheidungen treffen.

 

Konkret müssen Sie sich als Vereinsvorsitzender auf diese Aufgaben gefasst machen:

 

  • Repräsentation des Vereins: Als 1. Vorsitzender sind Sie das Aushängeschild des Vereins. Sie werden zu Veranstaltungen eingeladen, bekommen Spendenschecks überreicht und müssen für Zeitungsinterviews Rede und Antwort stehen. Kurzum: Sie stellen das Bindeglied zwischen Verein und Außenwelt dar.

  • Vorstandssitzungen: Es erklärt sich fast schon von selbst, dass Sie als Vorstandsvorsitzender eine zentrale Rolle bei den Vorstandssitzungen spielen. Als „Oberhaupt“ berufen Sie die Sitzungen nicht nur ein, Sie bestimmen auch oftmals Themen, Zeitraum und Ort der Versammlung. Weiterhin ist es Ihre Aufgabe, die Ergebnisse der Sitzung an die anderen Vereinsmitglieder weiterzureichen.

  • Finanzierung: Egal ob Spenden oder Fördermittel – wenn es um Geld „von außen“ geht, dann ist das oftmals Chefsache. Während sich der Kassenwart meist um die Mitgliederbeiträge kümmert, ist es die Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden, bei den externen Geldgebern vorzusprechen.

  • Entscheidungsfindung: In den meisten Vereinsvorständen wird demokratisch über Entscheidungen abgestimmt. Kommt es zu einer Stimmengleichheit, dann hat die Stimme des Vereinsvorsitzenden mehr Gewicht. Er ist demnach immer wieder das berühmte Zünglein an der Waage.

  • Organisation: Wenn es darum geht, ein Projekt durchzuführen – beispielsweise ein öffentliches Fest, das der Verein aus gemeinnützigen Gründen ausrichtet – dann ist der Vorstandsvorsitzende in der Regel der, der alle Fäden in der Hand hält. Wenn er selbst nicht direkt an der Durchführung beteiligt ist, übernimmt er meist die operativen Aufgaben im Hintergrund und sorgt somit für einen reibungslosen Ablauf.

  • Anlaufstelle für alle Mitglieder: Wo auch immer der Schuh gerade drückt: Wenn ein Vereinsmitglied etwas loswerden möchte, wendet er sich in den meisten Fällen direkt an den Vereinsvorsitzenden. Salopp formuliert kann gesagt werden, dass dieser – gerade in kleinen Vereinen – oftmals die Aufgabe eines Kummerkastens einnimmt und nicht selten auch als Streitschlichter fungiert. An dieser Stelle wird deutlich, wie wichtig soziale Kompetenz und Empathie für diesen Posten sind.

  • Führung: Auch wenn sich viele Vereinsvorsitzende nicht als Chef oder gar Anführer betrachten, sind sie im Grunde genommen genau das: Leitfiguren, die im Zweifels- oder Krisenfall angeben, wo es lang geht beziehungsweise welchen Kurs der Verein einschlagen soll.

 

Die Stellvertreter vom Vorstandsvorsitzenden

Halten wir an dieser Stelle fest: Der Vorstandsvorsitzende muss nicht nur vielen Anforderungen gerecht werden, sondern auch jede Menge Verantwortung übernehmen. Oder mit anderen Worten: Es handelt sich hierbei um einen knallharten Job, dem nur wenige Vereinsmitglieder gerecht werden können.

 

Um den 1. Vorsitzenden wenigstens ein Stück weit zu entlasten, wird ihm häufig ein Stellvertreter (manchmal auch zwei) zur Seite gestellt. Dieser übernimmt immer dann den Großteil der Aufgaben, wenn der Vereinsvorsitzende dazu nicht in der Lage ist – also beispielsweise im Krankheitsfall, während der Urlaubszeit oder in bestimmten Ausnahmesituationen.

 

Oftmals ist es außerdem so, dass der stellvertretende Vorstandsvorsitzende (auch 2. Vorsitzender genannt) bereits als inoffizieller Nachfolger für diesen Posten gilt und durch sein Amt als Vize an alle Aufgaben und Herausforderungen herangeführt wird. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass diese Herangehensweise überaus sinnvoll ist.

 

Denn am Ende profitieren nicht nur der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter davon, sondern alle Mitglieder. Diese können nämlich durchaus davon ausgehen, dass das Amt mit all seiner Verantwortung in vertrauensvolle Hände übergeben wird.

 

Foto: www.pixabay.com

 

 

 

 

 

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