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Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?

Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?

Wenn ein Verein gegründet werden soll, dann ist es einer der ersten Schritte, eine Vereinssatzung zu formulieren. Dieses Schriftstück besteht aus mehreren inhaltlichen Komponenten, die teils optional und teils Pflicht sind. Zur zweiten Gruppe gehört neben dem Namen des Vereins und dem Vereinssitz auch die Nennung eines Vereinszwecks. Viele Vereine machen es sich zur Aufgabe, gemeinnützig zu wirken. Doch was genau versteht man unter dem Begriff Gemeinnützigkeit?

Tipp: Sie wollen noch mehr über die Vereinssatzung erfahren? Wir haben alles, was Sie wissen müssen, in dem Beitrag Die Vereinssatzung: Das Herz eines Vereins zusammengefasst.

 

Begriffserklärung: Was ist Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit bedeutet, dass ein Verein selbstlos handelt und der Allgemeinheit auf verschiedenen Ebenen etwas Gutes tut. Bei diesen Ebenen handelt es sich unter anderem um sittliche, materielle und geistige Bereiche. Eine genaue Definition für Vereine findet sich in der Abgabenordnung (AO) §52. Konkrete Ziele eines gemeinnützigen Vereins sind demnach:

 

  • Förderung der Wissenschaft
  • Förderung der Bildung
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Völkerverständigung
  • Förderung des Naturschutzes
  • Förderung des Tierschutzes
  • Förderung des Denkmalschutzes
  • Förderung der Heimatpflege
  • Förderung des traditionellen Brauchtums
  • Förderung des Sports
  • Förderung der Religion
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • usw

 

Hinweis: Förderungen im politischen Bereich werden nie als gemeinnützig eingestuft – auch dann nicht, wenn es sich um die Förderung der politischen Jugend handelt.

 

Steuerbefreiung für gemeinnützige Vereine

Streng genommen handelt es sich bei der Gemeinnützigkeit um eine Steuerbegünstigung. Die Vereine dürfen sich über eine Reihe attraktiver Steuervorteile freuen:

 

  • Befreiung von der Körperschaftssteuer
  • Befreiung von der Gewerbesteuer
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Leistungen
  • Spenden können von Mitgliedern/Spendern steuerlich abgesetzt werden

 

Wichtig: Wenn der Verein wirtschaftlich handelt (beispielsweise wenn ein Sportverein eine Gaststätte betreibt), dann entfallen die Steuerbefreiungen.

 

Weitere Vorteile der Gemeinnützigkeit

Der Allgemeinheit nützende Vereine dürfen sich allerdings nicht nur über steuerliche Vorteile freuen. Ein weiterer Punkt, der sehr für die Anerkennung spricht, sind öffentliche Zuschüsse, die dem Verein unter Umständen gewährt werden.

 

Hinzukommt, dass Gemeinnützigkeit auch immer eng mit dem Image eines Vereins verknüpft ist. Der Verein gilt dann als sinnvoll und eine Bereicherung für den Ort, die Gemeinde oder eine spezielle Interessengruppe.

 

Bescheinigung und Aberkennung

Will ein Verein als gemeinnützig gelten, so muss er sich an das zuständige Finanzamt wenden. Dieses entscheidet darüber, ob ein allgemeiner Nutzen vorliegt oder nicht. Im Falle von neugegründeten Vereinen werden vorläufige Bescheinigungen ausgestellt, die den Bearbeitungsprozess etwas beschleunigen. Mithilfe dieser Bescheinigungen ist es dem Verein möglich, Spendengelder zur Förderung einzusammeln.

 

In der Praxis: Darauf müssen Sie bei der Beantragung besonders achten

 

  • Geben Sie den Zweck Ihres Vereins in der Satzung genau an
  • Achten Sie darauf, dass in der Vereinssatzung keine wirtschaftlichen Zwecke angegeben werden
  • Formulieren Sie die Vermögensregelung bei Auflösen des Vereins genau (der Vermögensempfänger muss ebenfalls gemeinnützig sein

 

Sie wurden als Verein vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft und dürfen sich nun über diverse Vorteile freuen? Wiegen Sie sich keinesfalls zu sehr in Sicherheit. Es ist zu jeder Zeit möglich, einem Verein seinen Status der Gemeinnützigkeit wieder zu entziehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verein

 

  • nicht mehr zweckorientiert arbeitet
  • vorrangig wirtschaftlich arbeitet
  • Vermögen zweckfremd einsetzt

 

Die genauen Modalitäten sind in der Abgabeordnung §§ 61 bis 64 genannt. Die Praxis hat gezeigt, dass vor allem Sportvereine von der Entziehung der Gemeinnützigkeit betroffen sind.

 

Wichtig: Wird die Gemeinnützigkeit entzogen, kann es passieren, dass der Verein hohe Steuergelder nachzahlen muss. In diesem Fall ist es sogar möglich, Vorstandsmitglieder in die Haftung einzubeziehen.

 

Die Nachteile der Gemeinnützigkeit

Etliche Vereine, die sich mit dem Thema Gemeinnützigkeit auseinandersetzen, denken dabei in erster Linie an die steuerlichen Vorteile und beschließen, Ihren Vereinszweck dementsprechend auszurichten. Was nur wenige zu Beginn wissen: Die Einstufung bringt auch eine Reihe von Nachteilen mit sich, die keinesfalls unwichtig sind. Bedenken Sie Ihre Entscheidung daher gut. Es kann durchaus sein, dass sich die Gemeinnützigkeit negativ auf Ihren Verein ausübt.

 

Die Nachteile der Gemeinnützigkeit im Überblick:

  • Vermögensbindung beim Auflösen des Vereins
  • starke Beschränkungen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung
  • Buchführungspflicht wird erweitert
  • Einschränkungen bei Mittelverwendung und Zuwendungen an Mitglieder

 

 

Die Mehrheit der Vereine ist gemeinnützig – und das auch berechtigt. Ein Zweck, der der Allgemeinheit nützt, bedeutet für die meisten Vereine eine Reihe von attraktiven Vorteilen, die die Nachteile überdecken. Dennoch sollten Sie sich immer die Zeit nehmen, beide Seiten miteinander zu vergleichen.

 

Wenn Ihnen das Finanzamt erst einmal eine Gemeinnützigkeit zugesprochen hat, gilt es, diese auch zu bewahren. Andernfalls kann es zu hohen Steuernachzahlungen kommen.

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