Immer mehr Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, begreifen diese Situation als Chance, um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung Existenzgründer, die sich selbst Arbeit beschaffen und somit unabhängig von Sozialleistungen werden.
Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich vor der Selbständigkeit arbeitsuchend zu melden, um die Förderprogramme des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Dies sind in erster Linie die Förderungen der Bundesagentur für Arbeit:
Gründungszuschuss (für Empfänger von Arbeitslosengeld I)
Einstiegsgeld (für Empfänger von Arbeitslosengeld II)
Viele Gründungen scheitern in den ersten fünf Jahre ihres Bestehens. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollte also in jedem Falle wohl überlegt sein. Gerade in der Startphase kann es sinnvoll sein, die eigene Unternehmung mithilfe einer professionellen Beratung „auf gesunde Füße“ zu stellen.
Professionelle Beratung kostet mitunter viel Geld - Geld, das Existenzgründer gerade zu Beginn ihrer Selbständigkeit nicht haben. Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und fördert professionelle Beratungen mit bis zu 90 %. Gründer aus der Arbeitslosigkeit können z. B. das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank in Anspruch nehmen: Sie zahlen dann lediglich 10 % der anfallenden Beratungskosten.