Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

Existenzgründung geplant?


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Sofern Sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Bezirksamt (Verbraucherschutzamt). Nicht erlaubnispflichtige, nicht genehmigungspflichtige und nicht überwachungsbedürftige Gewerbe können auch im Service-Center der Handelskammer persönlich angezeigt werden.

Freiberufler melden kein Gewerbe an, sie sind lediglich bei der Finanzbehörde registriert. Kapitalgesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft) sind – unabhängig von der Art der Tätigkeit – gewerbepflichtig und müssen ein Gewerbe auf ihre Unternehmung anmelden.

Allgemeine Unternehmensregister

Viele private Register bieten Ihnen auf dem Postwege an, Ihr Unternehmen gegen eine Gebühr in ein Datenregister eintragen zu lassen. Sie vermitteln dabei den Eindruck, die Eintragung sei obligatorisch. Dies ist falsch! Ob eine Eintragung Sinn macht, ist in den meisten Fällen sehr fraglich.

GRÜNDER-TIPP: Lassen Sie die Finger von diesen Registern und vermeiden Sie so unnötige Kosten. Eine Firmenseite im Internet, ein Profil in den bekannten Business Networks - dies ist in aller Regel ausreichend, damit Sie im WWW gefunden werden, wenn man Sie sucht. Bekannte Register, die mitunter horrende Summen für eine Veröffentlichung verlangen, sind unter anderem:

AGR UG (Stuttgart)

Allgemeines Datenregister (Bonn)

DIG Datenverzeichnis für Industrie und Gewerbe (Berlin)

GRV Gewerberegister Veröffentlichung (Berlin)

GWE Gewerbeauskunft-Zentrale (Düsseldorf)

HR Datenverarbeitung (Düsseldorf)

HRV Handelsregisterveröffentlichungen

Handelsveröffentlichungen-Hinterlegungsbekanntmachungen (Schifferstadt)

PTS Marketing GmbH (Frankfurt a.M.)

ZGR Zentrales Gewerbe Register (Düsseldorf)

Auch reine Internetdatenbanken werden immer zahlreicher und bieten an, Ihre Daten kostenpflichtig im Internet zu veröffentlichen. Auch hier gilt: Die Kosten übersteigen bei Weitem den Mehrwert, den Sie mit einer Veröffentlichung erzielen.

Das einzige Register, in das Sie Ihr Unternehmen unter Umständen eintragen müssen, ist das Handelsregister. Überweisen Sie nur die Rechnung der Justizkasse  bzw. die Ihres Notars.

 



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