In vielen Städten werden Sie als Unternehmer automatisch Mitglied einer der großen Kammern. Dies wird nicht selten kritisiert: Unternehmer sind mitunter verpflichtet, Jahresbeiträge zu zahlen, ohne dass konkrete Leistungen in Anspruch genommen werden. Die mehrheitliche Meinung ist, dass die Handels- bzw. Handwerkskammer als übergeordnete wirtschaftliche Vertretung geschätzt wird.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich vom Plenum der Handelskammer festgelegt und orientiert sich an der Höhe Ihres Gewerbeertrags. Kleinunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden in der Regel vom Beitrag freigestellt. Die Kriterien für eine Freistellung sowie die Beitragsübersicht finden Sie auf den Seiten der Handelskammer.
GRÜNDERSTADT-TIPP: Wenn Sie sich unsicher sind, welche Behörden, Ämter, Institutionen etc. Sie aufsuchen und welche Anmeldungen Sie vornehmen müssen, hilft Ihnen der Behörden- und Formularwegweiser des BMWi weiter. Mit seiner Hilfe erfahren Sie, was Sie bei der Umsetzung Ihrer Gründungsidee zu beachten haben.