Während bei Personengesellschaften keine Pflicht zur Erbringung eines bestimmten Mindestkapitals besteht, muss bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie etwa der GmbH, ein Mindeststammkapital erbracht werden. Mit diesem Stammkapital haftet das Unternehmen für seine Verbindlichkeiten.
Die Höhe des einzuzahlenden Mindestkapitals unterscheidet sich je nach Unternehmensform: Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 EUR, bei einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 50.000 EUR, während man bei einer Limited kein vorgeschriebenes Mindestkapital braucht. Auch die UG (haftungsbeschränkt) sieht als deutsche Antwort auf die englische Rechtsform der Limited ein Stammkapital von (nur) mindestens 1 EUR vor.