Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

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Weltweit ist über die Hälfte aller Literatur über Steuern und Rechnungswesen in deutscher Sprache verfasst. Diese kleine Randinformation zeigt, wie komplex das deutsche Steuersystem ist.

Die Buchführungspflicht für Unternehmen und Selbständige regelt, dass alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge anhand von Belegen nachgewiesen werden müssen. Zum einen kommt man damit den gesetzlichen Informationsanforderungen der Behörden nach. Zum anderen gibt die Buchführung umfangreiche Auskünfte über den unternehmerischen Erfolg - und bietet so die Grundlage für eine detaillierte wirtschaftliche Analyse.

Grundsätzlich kann man zwei "Buchhaltungsarten" unterscheiden:

§  die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

§  die Bilanzierung

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung. Sie steht neben Kleinunternehmern auch den freien Berufen (unabhängig von der Höhe des Umsatzes/Gewinns) zur Verfügung. Auf einem Vordruck des Finanzamts können so die Einnahmen den Betriebsausgaben einfach gegenübergestellt werden. Vorteil der EÜR ist der deutlich geringere Verwaltungsaufwand. Als nachteilig muss dagegen angesehen werden, dass die EÜR keine Kennzahlen und sehr wenige betriebswirtschaftliche Werte liefert, anhand derer eine Unternehmensbewertung vorgenommen werden kann.

Gewerbetreibende unterliegen der Bilanzierungspflicht. Grundlage ist die doppelte Buchführung, die weltweit praktiziert wird, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB). Dabei werden Geschäftsvorfälle - vereinfacht gesagt - auf bestimmte Konten gebucht. So entsteht ein genaues Bild über die "Mittelherkunft" und die "Mittelverwendung", die sich in der Unternehmensbilanz spielgeln. Eine weitere Darstellung der gesetzlichen Regelungen ist hier nicht vorgesehen.

Die Buchführung bindet viele Kapazitäten. Größere Unternehmen beschäftigen daher oft eine eigene Buchhaltungsabteilung. Für kleine Unternehmen und Existenzgründer stellt sich dagegen die Frage, ob die Buchhaltung selbst durchgeführt oder ein externer Dienstleister beauftragt wird. Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Fallen Ihnen buchhalterische Vorgänge leicht oder haben Sie sogar schon Erfahrung, können Sie Kosten sparen. Andererseits können Sie sich, während Sie Belege verbuchen, nicht um Ihre eigentliche Fachkompetenz kümmern.

 

Jahresabschluss

Das kaufmännische Geschäftsjahr beginnt in der Regel am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Es kann aber auch individuell festgelegt werden. Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss dieses Geschäftsjahres. Er dient zum einen als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der zu zahlenden Steuern. Zum anderen liefert er umfangreiche Informationen über den unternehmerischen Erfolg. Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss veröffentlicht und kann von allen Interessierten eingesehen werden.

Kleinunternehmer und Freiberufler müssen keinen Jahresabschluss vorlegen, in ihrem Fall ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausreichend.

Die Verantwortung für die Erstellung und die Unterzeichnung des Jahresabschlusses obliegt dem Geschäftsführer eines Unternehmers (bei mehreren Geschäftsführern: Gemeinschaftsverpflichtung). Die gesetzlichen Vorschriften sind dabei so umfangreich, dass sie hier nicht dargestellt werden können. In vielen Fällen empfiehlt sich daher das Hinzuziehen eines Steuerberaters.

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses bemessen sich in der Regel am Umsatz innerhalb des Geschäftsjahres. Für eine kleinere Kapitalgesellschaft kann dabei - unverbindlich - mit rund 2.000 - 4.000 EUR Steuerberatungskosten kalkuliert werden - je nach Aufwand können diese Kosten allerdings auch weiter abweichen.



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