Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

Existenzgründung geplant?


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Mit einer guten Idee für ein Produkt oder eine Dienstleistung haben Sie die erste Hürde auf dem Weg zur Unternehmensgründung genommen. Um Ihre Idee zu verwirklichen, benötigen Sie in aller Regel etwas Startkapital und das notwendige unternehmerische Know-how. Damit Erfolg versprechende Konzepte nicht scheitern, existieren zahlreiche Formen der Förderung für Existenzgründer und junge Unternehmen.

Nicht immer erfolgt die Förderung allerdings in Form von Zuschüssen. Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung seiner Förderrichtlinien darauf bedacht, durch seine finanzielle Unterstützung bestimmte politische Ziele zu fördern – ohne dabei Mitnahmeeffekte zu ermöglichen. Daher ist die Förderung vor allem auf Beratungsleistungengerichtet sowie auf Maßnahmen, die sich nachhaltig positiv auf Beschäftigung und Innovationskraft auswirken.

Darüber hinaus existieren diverse Programme der Finanzierungsförderung. Da Banken und Sparkassen immer noch zurückhaltend reagieren, wenn es um die Finanzierung von Gründungsvorhaben geht, bieten die Förderbanken mit ihren zinsgünstigen Krediten und Bürgschaftsprogrammen reizvolle Alternativen für Gründer, die aufgrund ihrer begrenzten Besicherungsmöglichkeiten nur schwer an Darlehen kommen.

 

§  Zuschüsse
Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Programm für Existenzgründung und Mittelstand (EuMi '11)

 

§  Beratungsförderung
Gründercoaching Deutschland, BAFA-Beratungsförderung, H.E.I.-Scheckheft

 

§  Finanzierungsförderung

KfW-Gründerkredit StartGeld, KfW-Gründerkredit Universell, KfW-Unternehmerkredit,Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung, Ausfallbürgschaften der BG Hamburg,Kleinstkreditprogramm

 

§  Beschäftigungsförderung
Eingliederungszuschuss (Agentur für Arbeit), Qualifizierungszuschuss (FHH), Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung, Weiterbildungsbonus

 

§  Innovationsförderung
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, High-Tech Gründerfonds, ERP-Startfonds,Förderprogramm der Innovationsstiftung Hamburg, Profi - Programm für Innovation, Life Science-Förderprogramm, EXIST-Gründerstipendium

 

§  Wettbewerbe
GründerGeist 2011, GründerChampions 2011, Gründerwettbewerb - IKT Innovativ, IDEE-Förderpreis, start2grow

 

Zuschüsse

In Deutschland kommt jeder fünfte Unternehmensgründer aus der Arbeitslosigkeit. Als Existenzgründer schaffen sie nicht nur ihren eigenen Arbeitsplatz, der in vielen Fällen dauerhaft Bestand hat. Häufig geben Selbständige auch weiteren Menschen Arbeit. Die Arbeitsagenturen unterstützen Unternehmensgründer aus der Arbeitslosigkeit daher mit finanziellen Zuschüssen, wie dem Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld.

Darüber hinaus gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Existenzgründer und junge Unternehmen, die ihren Kapitalbedarf über einen Investitionskredit finanzieren.

 

Gründungszuschuss

Sie beziehen Arbeitslosengeld I und planen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf finanzielle Hilfe in Form des Gründungszuschusses, der Ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert.

 

Ziel und Gegenstand

Mit dem Gründungszuschuss richtet sich die Agentur für Arbeit an Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der ersten Zeit ihrer Selbständigkeit finanzielle Unterstützung benötigen.

Zu den selbständigen Tätigkeiten gehört ebenfalls die freiberufliche Tätigkeit, sofern Sie dabei im eigenen Namen und für eigene Rechnung arbeiten und Ihre Tätigkeiten sowie Arbeitszeiten frei gestalten können.

 

Voraussetzungen

Sie haben als Existenzgründer einen Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I empfangen bzw. bislang in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt waren. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 90 Tage einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

 

Art und Umfang

Der Gründungszuschuss umfasst für eine Dauer von neun Monaten den Betrag, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen haben, zuzüglich von monatlich 300 EUR. Auf Antrag kann Ihnen im Anschluss für weitere sechs Monate ein monatlicher Zuschuss von 300 EUR gewährt werden. Hierfür müssen Sie gegenüber der Arbeitsagentur in geeigneter Form darlegen, dass Ihre bisherige Geschäftstätigkeit eine weitergehende Förderung rechtfertigt.

 

Antragstellung

Die Förderung ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Sie müssen mit Ihrem Antrag zum einen darlegen, dass Ihr Gründungskonzept Erfolg versprechend ist und damit geeignet, Ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Zum anderen müssen Sie zeigen, dass Sie persönlich und fachlich die Eignung für eine berufliche Selbständigkeit mitbringen. Dies kann beispielsweise durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise oder eine entsprechende Berufserfahrung erfolgen. Gern gesehen wird die Teilnahme an Seminaren zur Gründungsvorbereitung.

Ihr Existenzgründungsvorhaben muss im Vorfeld von einer fachkundigen Stelle begutachtet und hinsichtlich der Tragfähigkeit bewertet werden. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, berufsständische und Handwerkskammern, Fachverbände sowie Kreditinstitute. Grundlage für die Bewertung Ihres Gründungskonzepts ist in der Regel ein umfassender Businessplan. Auf die Erstellung des Businessplans sollten Sie daher viel Zeit verwenden. Insbesondere für die Darstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhaben (Kapitalbedarfs- und Finanzierungplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau) sollten Sie bei Bedarf fachkundige Hilfe einholen. Daher empfiehlt sich in der Regel der Besuch eines Existenzgründerseminars.

ACHTUNG: Die selbständige Tätigkeit kann im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleitet werden. Zuschüsse zu den Kosten können im Rahmen des Gründercoaching Deutschland durch die KfW Bankengruppe gewährt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld II können ein Einstiegsgeld erhalten.

 

Einstiegsgeld

Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld II und planen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei der Arbeitsagentur ein Einstiegsgeld zu beantragen. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden.

 

Ziel und Gegenstand

Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung arbeitsloser Menschen beim Einstieg in die Selbständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.

Die Arbeitsagenturen verfolgen mit der finanziellen Unterstützung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit das Ziel, die Hilfebedürftigkeit von ALG II-Empfängern künftig zu beenden. Sie müssen daher mit Ihrem Antrag plausibel darstellen, dass Sie

§  mit der aufgenommenen Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit durch künftige Erwerbseinkommen beenden und

§  neben den Einkünften aus der Erwerbstätigkeit vorübergehend ergänzende Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts benötigen. (Das schließt auch die weiteren Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein.)

 

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Allerdings wurde das Einstiegsgeld vom Gesetzgeber ausdrücklich als „Kann-Leistung“ konzipiert. Das bedeutet: Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht aber nicht. Ob und in welcher Höhe Ihnen Zuschüsse gewährt werden, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers und seiner Bedarfsgemeinschaft.


einzelfallbezogene Bemessung

Die Bemessung der Zuschusshöhe erfolgt in der Regel einzelfallbezogen. In diesem Fall liegt dem Einstiegsgeld ein monatlicher Grundbetrag zugrunde, der höchstens 50 % des maßgebenden Arbeitslosengeldes beträgt. Der Grundbetrag kann um 20 % erhöht werden, wenn Sie vorher mindestens zwei Jahre arbeitslos waren oder - bei einer vorherigen Arbeitslosigkeit von sechs Monaten - besondere Hemmnisse für Ihre Eingliederung in Arbeit vorliegen.

Das Einstiegsgeld erhöht sich außerdem mit steigender Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Je leistungsberechtigter Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird ein Zuschlag von 10 % der vollen Regelleistung gewährt, bis zu einer Höchstgrenze, die sich an der aktuellen Regelleistung für das Arbeitslosengeld II orientiert. Veränderungen in der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach dem Zeitpunkt der Bescheiderteilung haben keinen Einfluss auf die einmalig festgelegte monatliche Förderhöhe.


pauschalierte Bemessung

Bei besonders zu fördernden Personengruppen kann eine pauschalierte Bemessung erfolgen, beispielsweise wenn Arbeitsagenturen die Förderung besonderer Personengruppen durch ein spezifisches Eingliederungskonzept hervorheben und in ihr lokales Arbeitsmarktprogramm einbetten wollen. In diesem Fall beträgt die Förderungshöchstgrenze unabhängig von der vorangegangenen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft 75 % der Regelleistung.



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