Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung (Jobcenter, ARGE) zu beantragen. Sie müssen mit Ihrem Antrag zum einen darlegen, dass Ihr Gründungskonzept Erfolg versprechend ist und damit geeignet, Ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Zum anderen müssen Sie zeigen, dass Sie persönlich und fachlich die Eignung für eine berufliche Selbständigkeit mitbringen.
Ihr Gründungskonzept sollten Sie im Vorfeld der Antragstellung in Form eines Businessplans beschreiben. Das ist schon alleine deswegen sinnvoll, weil Sie sich auf diese Weise über Ihre Motive und die Erfolgsaussichten Ihres Gründungskonzepts klar werden. Darüber hinaus signalisieren Sie Ihrem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur, dass Sie sich intensiv mit allen wesentlichen Aspekten Ihres Gründungsvorhabens beschäftigt haben. Auf die Erstellung des Businessplans sollten Sie daher viel Zeit verwenden. In der Regel empfiehlt sich außerdem die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar.
ACHTUNG: Existenzgründer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.