Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

Existenzgründung geplant?


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Sie planen die Aufnahme eines Bank- oder Sparkassenkredits zur Finanzierung einer betrieblichen Investition? Das Programm "EuMi '11" trat zum 1. Januar 2011 in Kraft und löste das vorige Programm "EuMi '05" ab.

 

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden können kreditfinanzierte Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen durch Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Im Einzelnen können gefördert werden:

1.   die Gründung eines Unternehmens;

2.   der Erwerb eines Unternehmens oder Betriebes bei einem angemessenen Kaufpreis. Die Förderung des Erwerbs eines Unternehmens oder Betriebes von nahen Familienangehörigen ist nur bei der endgültigen Übergabe an die nachfolgende Generation (sog. Generationswechsel) möglich;

3.   die Erweiterung eines Einzelunternehmens in einem Maße, dass es nunmehr die wesentliche Existenzgrundlage des Inhabers bildet, sofern dieser bisher sein wesentliches Einkommen nicht aus selbständiger Tätigkeit bezogen hat.

 

Auch bestehende Unternehmen können gefördert werden, sofern ihre Investition im Zusammenhang mit einer Existenzsicherung (in den ersten drei Jahren), einer wesentlichen Erweiterung (es werden mind. 20 % mehr Arbeitsplätze geschaffen) oder einer notwendigen Betriebsverlagerung.

 

Voraussetzungen

Anträge können im Falle der Existenzgründung nur natürliche Personen stellen, die in den letzten
drei Jahren vor Antragstellung (auch als Freiberufler) nicht selbständig gewesen sind. Bei der Existenzsicherung, der wesentlichen Erweiterung und bei der notwenigen Verlagerung können Anträge nur von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die eine gewerbliche Tätigkeit mit kleinen und mittleren Unternehmen ausüben.

Freiberufler (nicht zur Gewerbesteuer veranlagt) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Als kleines und mittleres Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie gelten die Unternehmen, die weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro aufweisen.

 

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt als anteilige Finanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 20 % auf die Bemessungsgrundlage, bis zu einer Kappungsgrenze von maximal 25.000 EUR. Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist der fremdfinanzierte Teil der Investition, allerdings nicht mehr als 50 % der Investition.

 

Antragstellung

Der vollständige schriftliche Antrag auf eine Zuwendung durch das Programm für Existenzgründung und Mittelstand muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit gestellt werden.

Für die Antragstellung und den Zuschussabruf sind die entsprechenden Formblätter zu verwenden, die bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit oder auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft und Arbeit als Download erhältlich sind.



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