Sie haben vor mehr als einem Jahr ein Unternehmen gegründet oder übernommen und haben einen Beratungsbedarf zu allgemeinen oder konkreten Fragen der Unternehmensführung? Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds fördert der Bund konzeptionelle Beratungen im Zusammenhang mit Ihrer Gründung.
Ziel und Gegenstand
Beratungen sind ein wichtiges Instrument um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Allerdings lassen sich gerade Existenzgründer durch die Kosten einer externen Beratung abschrecken. Aus diesem Grund werden aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gefördert.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zu unterschiedlichen Themen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung. Als Antragsteller müssen Sie die Beratungskosten zunächst in voller Höhe bezahlen und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachweisen.
Nicht gefördert werden Existenzgründungen von Unternehmens- oder Steuerberatern, von Wirtschaftsprüfern, im Bereich der Landwirtschaft oder Fischerei sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden. Der Beratungsauftrag umfasst daher eine Analyse der aktuellen Unternehmenssituation sowie darauf aufbauende konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zu Umsetzung in die betriebliche Praxis. Über die Beratungsleistung ist ein schriftlicher Beratungsbericht zu verfassen.
Art und Umfang
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. In Hamburg werden 50 % des Beraterhonorars übernommen, höchstens jedoch 1.500 EUR je Beratung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Antragstellung
Die in Rechnung gestellten Kosten der Beratung müssen Sie zunächst selber entrichten. Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung können Sie dann Ihren Antrag bei einer der zuständigen Leitstellen einreichen. Der Antrag muss den Beratungsbericht, die Rechnung des Beraters und Ihren Kontoauszug enthalten.