Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

Existenzgründung geplant?


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Mit dem "KfW-Gründerkredit StartGeld" werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und einen Kapitalbedarf von maximal 100.000 EUR haben. Die Konditionen wurden zum 25.05.2011 angepasst.

 

Ziel und Gegenstand

Die KfW unterstützt Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland mit zinsgünstigen Krediten. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Voraussetzungen

Anträge können gestellt durch:

§  natürliche Personen in Deutschland, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen und

§  Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als drei Jahre existieren.

Sie müssen als Antragsteller über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen und mindestens 10 Prozent der Gesellschaftsanteile sowie Geschäftsführungsbefugnis innehaben, um eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegenüber der KfW nachzuweisen.

 

Art und Umfang

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Aus den KfW-Mitteln können bis zu 100 Prozent des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 EUR finanziert werden. Allerdings verbessert sich Ihre Bonitätsbewertung, wenn Sie vorhandene Eigenmittel einbringen.

Gründen Sie im Team, kann für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen.

 

Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die KfW erwartet von Ihnen als Antragsteller, dass Sie die Schwerpunkte Ihrer unternehmerischen Tätigkeit darlegen sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens begründen. Dazu ist die Einreichung eines tabellarischen Lebenslaufs sowie eines Businessplans erforderlich, der einen Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsvorschau für jeweils mindestens zwei Jahre enthält. Hinweise zu den inhaltlichen und formellen Anforderungen an einen Businessplan finden Sie auf den Gründerstadt-Seiten.

 

Konditionen

Der Zinssatz wird bei Zusage des Darlehens festgelegt und bleibt unverändert über die vereinbarte Laufzeit. Es werden 100 Prozent des vereinbarten Kreditbetrages ausgezahlt. Die monatliche Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 Prozent.

 

Sicherheiten, Laufzeit und Tilgung

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten gestellt werden, vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank. Ihre Hausbank übernimmt für die von der KfW durchgeleiteten Kredite teilweise die Haftung. Allerdings gewährt die KfW dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Es sind Kreditlaufzeiten von fünf bis zehn Jahren möglich, bei höchstens einem bzw. zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.



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