Der Unternehmerkredit ist das Basisprogramm der KfW für Betriebsmittel und Investitionen von Existenzgründern, Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem speziellen KMU-Fenster mit günstigen Zinskonditionen.
Ziel und Gegenstand
Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Auch die Finanzierung von Existenzgründungen ist möglich.
Voraussetzungen
Als Existenzgründer müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für eine unternehmerische Tätigkeit verfügen. Außerdem muss Ihre Gründung als Haupterwerbsgrundlage angelegt sein.
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können einen Kreditantrag stellen, sofern sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und ihr Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet.
Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen oder deren ausländische Tochtergesellschaften sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung (mind. 30 Prozent) Anträge stellen.
Art und Umfang
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Aus den KfW-Mitteln können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel finanziert werden. Bei Vorhaben im Ausland sind grundsätzlich die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Der Kreditbetrag ist auf 10 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt.
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von günstigen Kreditkonditionen.
Antragstellung
Den Kreditantrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten in der Regel vor. Bei der Beantragung einer Haftungsfreistellung sind weitere Unterlagen erforderlich.
Konditionen
Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Werthaltigkeit der von Ihnen gestellten Sicherheiten von Ihrer Hausbank festgelegt. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank Ihren Kredit in eine von der KfW vorgegebene Preisklasse ein. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Konditionen.
Es werden 100 Prozent der beantragten Summe ausgezahlt. Während der ersten Zinsbindungsfrist können Sie Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 Prozent pro Monat.
Sicherheiten, Laufzeit und Tilgung
Als Kreditnehmer stellen Sie bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Bei Krediten an Unternehmen und freiberuflich Tätige, die bereits zwei Jahre bestehen, gewährt die KfW eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts. Ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind Unternehmen und Freiberufler, die jünger als zwei Jahre sind. Ebenfalls ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind endfällige Darlehen und Betriebsmittelkredite.
Sie können wählen zwischen einer Kreditlaufzeit von bis zu fünf Jahren bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu zehn Jahren bei zwei Tilgungsfreijahren. Bei bestimmten Investitionsvorhaben beträgt die maximale Laufzeit bis zu 20 Jahre, bei endfälligen Darlehen bis zu zwölf Jahre.