Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag - Anworten auf häufige Fragen.

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Mitgliedsbeitrag - hier beanworten wir häufige Fragen

Jeder, der im Vereinswesen tätig ist, weiß, dass die finanziellen Möglichkeiten meist weniger üppig sind. Um sich zu finanzieren, sind die meisten Vereine auf Sponsoren angewiesen.

Ein weiteres Standbein ist der Mitgliedsbeitrag, den in der Regel alle Vereinsmitglieder entrichten müssen. Doch so einfach das auch klingen mag, um den Mitgliedsbeitrag ranken sich zahlreiche Mythen. Gefährliches Halbwissen ist also an der Tagesordnung.

Sie wollen gern Licht ins Dunkel bringen und alle wichtigen Infos über den Vereinsbeitrag erfahren? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

 

Vereinssoftware hilft bei Abrechnung der Mitgliedsbeiträge!

Wir bieten eine Vereinssoftware, mit der Sie die Mitgliedsbeiträge abrechnen können. Neben der Beitragsverwaltung erleichtert die Software auf vielfältige Weise die Vereinsarbeit.

Dieser kurze Film vermittelt einen ersten Eindruck über die Vereinssoftware:

 

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Muss ein Verein einen Mitgliedsbeitrag erheben?

Nein, Vereine sind keinesfalls dazu verpflichtet, gewisse Geldbeträge von ihren Mitgliedern zu verlangen. Es ist durchaus legitim, vollständig auf diese Form der Finanzierung zu verzichten und stattdessen auf andere Geldquellen zu setzen.

Hierbei sollte jedoch immer bedacht werden, dass Mitgliedsbeiträge durchaus Normalität sind und von der Mehrheit der Mitglieder akzeptiert werden. Wer auf die Erhebung verzichtet, lässt sich unter Umständen die finanzielle Basis für das Weiterbestehen des Vereins entgehen.

 

Welche Vorschriften gelten, wenn ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird?

Entscheidet sich der Verein dazu, einen Mitgliedsbeitrag zu verlangen, so muss dies in der Vereinssatzung festgehalten werden. Hier muss weiterhin die Info über den Zahlungsrhythmus hinterlegt werden. In den meisten Vereinen ist es üblich, den Mitgliedsbeitrag jährlich zu entrichten. Doch auch monatliche oder Quartalzahlungen sind möglich.

 

Wie hoch muss der Mitgliedsbeitrag sein?

Wie hoch der Mitgliedsbeitrag ausfällt, hängt ganz allein vom Verein ab. Nach oben und unten gibt es grundsätzlich keine Grenzen. Allerdings sollte der Vereinsvorstand stets in der Lage sein, den Mitgliedern die Höhe des Beitrags plausibel zu erklären. Wenn beispielsweise horrende Mitgliedsbeiträge gefordert werden und niemand genau weiß, wofür dieses Geld eingesetzt wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich Unmut im Verein ausbreitet.

Besser ist es, den Beitrag stets so gering wie möglich zu halten und genau zu berechnen, wie viel Geld von Seiten der Mitglieder wirklich gebraucht wird. Wird schließlich doch eine Erhöhung vom Mitgliedsbeitrag notwendig, ist es wichtig, diese auch begründen zu können.

 

Muss die Höhe des Beitrags in der Satzung genannt werden?

Die Höhe des Beitrags muss nicht in der Vereinssatzung festgehalten werden. Natürlich ist dies möglich, doch ergibt sich hieraus ein großer Nachteil: Sobald der Beitrag erhöht oder gesenkt wird, muss die Satzung angepasst werden. Um sich diese zusätzliche Arbeit zu ersparen, ist es sinnvoller, den genauen Geldbetrag wegzulassen.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags kann bei Bedarf in einem Beitragsbeschluss festgehalten werden.

 

Muss jedes Mitglied den gleichen Beitrag zahlen?

Es ist Vereinen gestattet, die Höhe des Mitgliedsbeitrags für verschiedene Gruppen zu staffeln. Wichtig ist hierbei, niemanden zu bevorzugen beziehungsweise zu benachteiligen. Gestaffelte Mitgliedsbeiträge bieten sich beispielsweise an, wenn viele Schüler und Studenten Mitglieder im Verein sind. Auch eine Verringerung des Beitrags für inaktive Mitglieder oder Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung ist denkbar. Alle Staffelungen des Mitgliedsbeitrages müssen in der Satzung festgehalten sein.

Wichtig zu wissen ist, dass mit einer individuellen Anpassung des Mitgliedsbeitrages der Organisationsaufwand steigt. Es sollte daher immer abgewogen werden, ob Aufwand und Nutzen in einem positiven Verhältnis zueinander stehen.

 

Können Mitglieder vom Mitgliedsbeitrag befreit werden?

Es ist möglich, Mitglieder zu befreien – beispielsweise wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht oder noch nicht erreicht haben. Auch in diesem Fall ist es unverzichtbar, alle entsprechenden Regelungen in der Vereinssatzung festzuhalten. Beschlüsse, die während einer Versammlung gefasst werden, sind nicht gültig.

Hinweis: Es ist auch legitim, sogenannte Ehrenmitglieder vom Mitgliedsbeitrag zu befreien. Diese Praxis muss nicht zwangsläufig etwas mit dem Alter des Vereinsmitglieds zu tun haben.

 

Kann ein Mitglied die Zahlung vom Beitrag verweigern?

Wurde der Mitgliedsbeitrag und der Zeitpunkt seiner Entrichtung in der Vereinssatzung festgehalten, steht jedes Mitglied in der Pflicht, ihn auch zu zahlen. Verweigert ein Mitglied die Zahlung, weil er beispielsweise mit der allgemeinen Arbeitsweise des Vereins oder der Tätigkeit des Vorstands unzufrieden ist, gibt es hierfür keine rechtliche Begründung. Die Pflicht, den Vereinsbeitrag zu zahlen, entfällt erst, wenn das Mitglied aus dem Verein ausscheidet, sprich: austritt, ausgeschlossen wird oder verstirbt.

Wichtig: Sind nach dem Ausscheiden noch Mitgliedsbeiträge offen, kann der Verein diese auch rückwirkend einfordern.

 

Muss mit dem Mitgliedsbeitrag etwas bestimmtes finanziert werden?

Es steht den Vereinen frei, für welche Zwecke sie den Mitgliedsbeitrag nutzen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, hiermit fixe Kosten und die Grundbedürfnisse des Vereins zu decken. Weiterhin ist es immer sinnvoll, einen gewissen Anteil der Einnahmen in die Nachwuchsförderung des Vereins und somit in die Zukunft zu investieren.

 

Wie behalten wir den Überblick über gezahlte und offene Mitgliedsbeiträge?

Besonders Vereine, die sehr viele Mitglieder haben, beschäftigen sich intensiv mit einer Lösung zur Organisation des Mitgliedsbeitrags und der Mitgliederverwaltung. Ähnlich kompliziert wird es auch, wenn gestaffelte Beiträge erhoben werden. Vereine, die hier nicht den Überblick verlieren wollen, greifen immer häufiger auf spezielle Programme und Software zurück, die ihnen die Arbeit bei der Vereinsverwaltung erheblich erleichtern.

Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist die VereinssoftwareBileico. Hiermit können Sie nicht nur den Mitgliedsbeitrag verwalten, sondern auch viele andere Bereiche des Vereinswesens professionell abdecken.

 

Gibt es noch andere Formen des Mitgliedsbeitrages?

Neben dem regelmäßigen Mitgliedsbeitrag, der in den meisten Vereinen erhoben wird, gibt es auch sogenannte Sonderbeiträge. Diese werden zum Beispiel fällig, wenn der Verein eine große Ausgabe plant oder unerwartete Kosten entstehen. Um einen Sonderbeitrag erheben zu können, muss ein entsprechender Vermerk in der Vereinssatzung zu finden sein. Andernfalls ist der Beschluss nicht gültig.

 

Was gilt es bei der Erhöhung vom Mitgliedsbeitrag zu beachten?

Falls nicht anders in der Satzung festgehalten, wird eine Erhöhung des Vereinsbeitrages meist in der  Mitgliederversammlung besprochen. Hier muss sie ausdrücklich als Tagesordnungspunkt angekündigt werden. Um eine Erhöhung vom Beitrag zu beschließen, ist eine einfache Mehrheit notwendig. 

 

 

 

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