Vereinsgründung
Vereinsgründung: in 10 Schritten zum eigenen Verein.

Vereinsgründung: der Leitfaden


✓ Warum einen Verein gründen?
✓ Was gilt es zu beachten?
✓ Schritt für Schritt zur Vereinsgründung!



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Vereinsgründung: Schritt für Schritt zum eigenen Verein

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, einen Verein zu gründen. Doch auch wenn der Entschluss schnell getroffen wird, ist es immer mit einem gewissen Aufwand verbunden, diesen auch in die Tat umzusetzen. Es gibt eine ganz Reihe von Dingen, die bei der Vereinsgründung beachtet werden müssen. Diese sind sowohl organisatorischer und struktureller als auch bürokratischer Natur. Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Vereinsgründung.

 

Warum muss ein Verein gegründet werden?

Lose Gruppen, die sich regelmäßig treffen und feste Mitglieder haben, fragen sich häufig, warum es überhaupt notwendig ist, einen Verein zu gründen – schließlich handelt es sich hierbei keinesfalls um eine Pflicht. Die Antwort: Es bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich, wenn Sie ein e.V., also ein eingetragener Verein werden. Zu den wichtigsten Vorteilen der Vereinsgründung gehören:

 

  • Kosten für die Gründung eines Vereins sind niedrig

  • Es wird kein Mindestkapital benötigt

  • Mitglieder haften nicht für den Verein (Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen)

  • Der Verein kann als gemeinnützig eingestuft werden und weitere Vorteile genießen

  • Gesetzliche Regelungen

  • Es ist möglich, als Verein zu klagen (und verklagt zu werden)

  • Demokratische Strukturen innerhalb des Vereins à alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten

  • Inanspruchnahme von Zuschüssen, Fördermitteln usw.

  • Großer Zusammenhalt und mehr Disziplin innerhalb der Gruppe

 

Dem gegenüber stehen natürlich auch ein paar Nachteile, die mit der Vereinsgründung verknüpft sind. Es kann an dieser Stelle aber ausdrücklich festgehalten werden, dass die Schattenseiten der Gründung überschaubar sind und keinesfalls das gleiche Gewicht wie die Vorteile haben. Der Vollständigkeit halber sollen sie dennoch genannt werden:

 

  • (gemeinnützige) Vereine dürfen keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen

  • Verpflichtungen, zum Beispiel Wahl des Vorstandes, Erstellen der Vereinssatzung

 

Hinweis: Im Gegensatz zum e.V. ist der nicht eingetragene Verein nicht rechtsfähig. Das bedeutet unter anderem, dass Mitglieder – insbesondere die Vereinsmitglieder – persönlich haften, wenn es im Namen des Vereins zu einem Rechtsgeschäft kommt. Der Grund hierfür ist der Wegfall der sogenannten Organhaftung. Was viele nicht wissen: Auch nicht eingetragene Vereine können als gemeinnützig gelten. Dennoch wird aufgrund der Haftungsproblematik empfohlen, den Verein nach Möglichkeit eintragen zu lassen.

 

Was gilt es bei der Vereinsgründung zu beachten?

Sie haben sich dazu entschieden, einen Verein zu gründen? Dann sollten Sie zunächst einmal durchzählen, wie viele Gründungsmitglieder es gibt. Eine Vereinsgründung kann nämlich nur dann stattfinden, wenn es mindestens sieben volljährige Mitglieder gibt. Auf diese Weise wird verhindert, dass es unzählige kleine „Schein-Vereine“ gibt.

 

Info: Nachdem der Verein gegründet und eingetragen wurde, sind die Gründungsmitglieder nicht mehr verpflichtet, weiterhin im Verein zu sein. Die Zahl der Mitglieder darf allerdings auch nie unter drei sinken. Dann besteht die Gefahr, dass der Verein wieder aufgelöst wird.

 

Darüber hinaus sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass die Vereinsgründung auch mit Kosten verbunden ist. Auch wenn diese verhältnismäßig gering ausfallen, sind sie doch existent und können für den einen oder anderen auch eine Hürde darstellen. Bei der Gründung von einem Verein werden folgende Kosten fällig:

 

  • Gebühren für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung + Bearbeitungsgebühren

  • Gebühren für die Registereintragung beim Amtsgericht

  • Gebühren für Bekanntmachung der Eintragung

 

Diese drei Punkte sind für jeden Verein verbindlich und verursachen Kosten in Höhe von rund 100 bis 150 Euro. Vereine, die einen Anwalt zur Erstellung der Vereinssatzung beauftragen, müssen nochmals mit zusätzlichen Kosten rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Wahl der Anwaltskanzlei ab.

 

Hinweis: Wenn Ihr Verein gemeinnütziger Natur ist, kann es unter Umständen sein, dass Ihnen das zuständige Amtsgericht die Kosten für die Registereintragung erlässt. Das hängt zum großen Teil vom Bundesland ab, in dem der Verein gemeldet ist.

 

Schritt für Schritt zur Vereinsgründung

Wenn es an die konkrete Gründung des Vereins geht, sollten Sie unbedingt die folgenden 10 Schritte beachten. Mithilfe von diesen kann im Prinzip nichts mehr schiefgehen.

 

Schritt#1: Finden Sie sich mit Gleichgesinnten zusammen, die Ihre Ansichten, Ziele und Motivationen teilen und sprechen Sie offen über die Vereinsgründung

 

Schritt #2: Stellen Sie sicher, dass es mindestens sieben Personen gibt, die Mitglied des neu gegründeten Vereins sein wollen. Kommt diese Zahl gar nicht erst zustande, wird die Vereinsgründung zum unmöglichen Unterfangen.

 

Schritt #3:Verfassen Sie einen Satzungsentwurf, den Sie anschließend an die (potentiellen) Mitglieder verschicken. Auf diese Weise können sich diese nochmals über die Inhalte, Ziele, Vorstellungen und Werte des Vereins informieren und beschließen, ob sie ein Teil davon sein wollen oder nicht.

 

Schritt #4: Melden Sie den zu gründenden Verein beim Finanzamt, insbesondere dann, wenn Sie eine Gemeinnützigkeit anstreben. Das Finanzamt wird Ihnen in der Regel noch vor der Gründung grünes Licht geben, was die steuerlichen Angelegenheiten angeht.

 

Schritt #5: Führen Sie eine Gründungsversammlung durch, bei der alle Gründungsmitglieder anwesend sind. Bei dieser Versammlung muss die Satzung verabschiedet und der Vereinsvorstand gewählt werden. Alle Vorstandsmitglieder müssen sich mit Name und Adresse in eine separate Liste eintragen.

 

Schritt #6: Lassen Sie alle Gründungsmitglieder auf der Satzung unterschreiben. Mit diesem Schritt wurde Ihr Verein offiziell gegründet.

 

Schritt #7: Fertigen Sie ein Gründungsprotokoll an. Hierbei handelt es sich um eine Urkunde, die die Gründung des Vereins bescheinigt und Auskünfte über den Vereinsvorstand gibt.

 

Schritt #8: Dieser Schritt ist optional. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie die Vereinssatzung und das Gründungsprotokoll auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Hier ist das Kontaktieren einer Anwaltskanzlei notwendig. Bedenken Sie, dass dieser Schritt zusätzliche Kosten verursachen wird. Dennoch ist er empfehlenswert, da er Ärger und viele Laufereien ersparen kann. Wenn die Vereinssatzung nicht komplett ist, wird sie nämlich vom Registeramt abgelehnt.

 

Schritt #9: Senden Sie das Gründungsprotokoll und die Vereinssatzung an einen Notar. Dieser beglaubigt die Unterlagen und leitet sie an das zuständige Amtsgericht weiter. Wichtig ist, dass beim Amtsgericht immer Original-Versionen eingereicht werden.

 

Schritt #10: Schicken Sie die beglaubigte Vereinssatzung an das Finanzamt. Dieses wird Ihnen im Anschluss eine Anerkennung der vorläufigen Gemeinnützigkeit aussprechen. Ab diesem Moment sind Sie als Verein dazu ermächtigt, Spenden anzunehmen entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.

 

Auch wenn die Vereinsgründung mit einigen bürokratischen Schritten verbunden ist, lohnt es sich, es mit diesen Hürden aufzunehmen. Das beweisen die weiter oben bereits genannten Vorteile, die für eingetragene Vereine entstehen. Das Gute ist außerdem, dass eine Vereinsgründung (in der Regel) ein einmaliger Prozess ist. Wenn ein Verein erst einmal als solcher anerkannt und vom Registeramt erfasst wurde, gibt es nur wenige Gründe, die dafür sorgen, dass dieser Zustand wieder aberkannt wird.

 

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