Vereinssatzung
Vereinssatzung: was muss man in eine Vereinssatzung aufführen?

Die Vereinssatzung


✓ Was muß drin stehen?
✓ Was sollte sie beinhalten?
✓ Was kann man reinschreiben?


Zugang zu unsere Vereinssoftware anfordern!

Die Vereinssatzung: Das Herz eines Vereins

Jeder Verein, der sich eintragen lässt, benötigt zu allererst eine Vereinssatzung. Ohne diese ist er quasi nicht existent. Die Satzung stellt das Herz des Vereins dar und hält viele wichtige Informationen fest. Im Laufe der Zeit kann sie immer wieder angepasst werden. Dennoch sollte beim Erstellen darauf geachtet werden, den Inhalt möglichst allgemeingültig und zeitlos zu formulieren. Dadurch wird vermieden, dass die Satzung ständig aktualisiert werden muss.

 

Was muss eine Vereinssatzung beinhalten?

 

Auch wenn die Satzung eines Vereins generell frei formuliert werden kann, sind dennoch gewisse Angaben und Auskünfte Pflicht. Um welche Informationen es sich hierbei handelt, ist im §57 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten. So muss eine Vereinssatzung die folgenden Angaben aufweisen:

 

Der Name vom Verein: Wird ein Verein gegründet, so können die Mitglieder einen Namen frei wählen. Dennoch ist es falsch, zu sagen, dass ein Verein jeden Namen tragen darf. Es gibt gewisse Eingrenzungen, die wie folgt zusammengefasst werden können:

 

  • Der Name darf keine willkürliche Aneinanderreihung von Buchstaben und/oder Zahlen sein, die kein Wort ergeben (sprich: Keine reinen Abkürzungen)
  • Der Name muss sich klar von anderen Namen ortsansässiger Vereine unterscheiden
  • Der Name darf nicht irreführend sein
  • Der Name muss vom (eventuellen) Dachverband akzeptiert werden

 

Der Zweck vom Verein: Jeder Verein benötigt einen Zweck, dem sein Bestehen dient. Hierbei handelt es sich um ein bestimmtes Ziel oder auch einen Leitgedanken, der in der Vereinssatzung festgehalten wird. Vereinszwecke, die besonders häufig auftreten, sind:

 

  • Gemeinnützigkeit
  • Förderung des Sports

 

Der Zweck, der in der Vereinssatzung festgehalten ist, entscheidet unter anderem darüber, ob ein Verein als wirtschaftlich oder nichtwirtschaftlich eingestuft wird. Hat sich das Wesen eines Vereins verändert oder werden andere Ziele angestrebt, ist es durchaus möglich, den Zweck innerhalb der Satzung zu ändern.

 

Der Sitz vom Verein: Unter Sitz versteht man den Ort, der für gerichtliche und behördliche Angelegenheiten bestimmt wurde. Der Verein kann den Sitz frei wählen, muss aber gewährleisten, dort auch wirklich erreicht werden zu können. Es ist ein Irrglaube, dass sich der in der Vereinssatzung festgehaltene Sitz im gleichen Ort wie das Vereinshaus befinden muss. Der Sitz ist notwendig, um den Verein ins Vereinsregister eintragen zu können.

 

Der Hinweis auf Eintragung ins Vereinsregister: Ein letzter Bestandteil, der in jeder Vereinssatzung enthalten sein muss, ist ein Hinweis darauf, dass der Verein ins entsprechende Vereinsregister eingetragen werden soll.

 

Was soll eine Vereinssatzung beinhalten?

 

Auch wenn es sich bei den oben genannten Angaben um die wichtigsten Punkte handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Vereinssatzung dadurch schon komplett ist. Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Inhalten, die in dem Schriftstück aufgeführt werden sollen, um die Organisation und Struktur des Vereins zu konkretisieren. Die Soll-Angaben werden im §58 BGB geklärt. Demnach soll eine Vereinssatzung die folgenden Angaben enthalten:

 

Ein- und Austritt der Mitglieder: Eine Vereinssatzung kann beispielsweise eine Beitrittserklärung beinhalten, die regelt, unter welchen Umständen ein neues Mitglied dem Verein beitreten kann. Ebenso sinnvoll ist es, festzuhalten, unter welchen Modalitäten ein Austritt möglich ist. Auch das Thema Aufnahmeverfahren kann in diesem Abschnitt der Vereinssatzung mehr oder weniger detailliert geklärt werden.

 

Vereinsbeiträge: Gleich vorweg, es ist ein Irrglaube, dass die genaue Höhe von Vereinsbeiträgen in der Vereinssatzung festgehalten werden muss. In dieser muss lediglich beschrieben werden, ob Beiträge zu leisten sind oder nicht. Die Art und Höhe der Beiträge können in der Vereinsordnung bestimmt werden. Indem das Thema Vereinsbeiträge bewusst allgemein gehalten wird, geraten Vereine nicht in die unangenehme Lage, die Satzung immer wieder anpassen zu müssen, wenn es zu einer Änderung kam.

 

Der Vereinsvorstand: In der Vereinssatzung sollte auf jeden Fall festgehalten werden, aus wie vielen Personen sich der Vorstand zusammensetzt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, zu klären, aus welchen Vereinsämtern der Vorstand besteht. Ein letzter Unterpunkt, der in der Satzung bestimmt werden kann, ist die Dauer der Wahlperiode vom Vereinsvorstand.

 

Einberufen einer Mitgliederversammlung: Unter welchen Umständen eine Mitgliederversammlung einberufen wird und wer in der Lage ist, diese Entscheidung zu treffen, kann jeder Verein individuell bestimmen. Wichtig ist, dass die Regelungen in der Vereinssatzung festgehalten werden.

 

Beurkundung der Beschlüsse: Sollen Beschlüsse der Mitgliederversammlungen beurkundet werden? Wenn ja, wie? Auch diese Fragen sollten in der Satzung geklärt und festgehalten werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Auch wenn es sich bei diesen Punkten nur um Soll-Angaben handelt, sind sie dennoch nötig, wenn der Verein im Vereinsregister eingetragen werden soll. Sie gelten daher ebenfalls als feste Bestandteile der Vereinssatzung.

 

Was kann eine Vereinssatzung beinhalten?

 

Weitere Angaben in der Satzung eines Vereins können frei gewählt werden. Es ist empfehlenswert, dabei auf die folgenden Punkte einzugehen:

 

Ergänzende Vereinsregelungen: Wenn sich ein Verein nicht an die gesetzliche Regelvereinsverfassung (§§ 21 ff BGB) halten will, muss er seine eigenen Regelungen in der Vereinssatzung festlegen.

 

Die innere Vereinsordnung: Welches Mitglied hat welche (Sonder-)Rechte? Gilt der Vereinsvorstand als übermächtiges Organ? Auch interne Machtstrukturen können in der Satzung geregelt und festgehalten werden.

 

Weitere Vereinsorgane: Natürlich ist der Vorstand in vielen Vereinen nicht das einzige Organ. Wenn es noch weitere gibt, beispielsweise einen Beirat, ein Kuratorium oder ein Präsidium, so werden diese Organe in der Regel in der Vereinssatzung aufgeführt und beschrieben. Ergänzende Angaben können beispielsweise die Zusammensetzung, Tätigkeiten und die Wahl der Organe sein.

 

Durch wen wird die Vereinssatzung beschlossen?

 

Wenn ein neuer Verein entsteht, dann ist es die Aufgabe der Gründungsmitglieder, sich auf eine Vereinssatzung zu einigen. Kommt es im Laufe der Vereinsgeschichte zu Änderungen innerhalb der Satzung, werden diese in der Regel durch einen Mehrheitsbeschluss der Mitglieder abgesegnet.

 

Tipp: Die Modalitäten zur Änderung einer Vereinssatzung können ebenfalls in dieser geregelt werden.

 

Hilfe beim Erstellen einer Vereinssatzung

 

Viele Menschen, die einen Verein gründen wollen, scheuen sich davor, eine Satzung zu formulieren. Viele Regelungen, rechtliche Wichtigkeit und unzählige Informationen aus dem World Wide Web sorgen nicht selten für Verwirrung und Unsicherheit und erschwerden die Vereinsgründung. Dabei ist es gar nicht so schwer, eine korrekte Vereinssatzung zu entwerfen. Nutzen Sie hierzu beispielsweise Mustervorlagen aus dem Internet oder schauen Sie sich die Satzungen ähnlicher Vereine an. Diese werden häufig auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und können von jedem eingesehen werden.

 

Wichtig: Das Vereinsregister gewährt keine Einsicht in hinterlegte Vereinssatzungen. 



Testen Sie unsere Vereinssoftware!

Wenn Sie ein einen Verein führen, werden Sie früher oder später eine professionelle Software für die Mitgliederverwaltung benötigen. Wir bieten eine Online Vereinssoftware, mit der Sie die Mitgliederverwaltung im Griff haben. 

 

Darüber hinaus bietet unsere Vereinssoftware hervorragende Kommunitationsmöglichkeiten für den Vereinsvorstand. Mit unserer Vereinssoftware haben Sie und der Vereinsvorstand das perfekte Werkzeug für eine optimale Teamarbeit zur Hand.


Weitere Informationen