Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

Existenzgründung geplant?


✓ Alles rund um das Thema Existenzgründung
✓ Informieren Sie sich hier!
✓ Starten Sie jetzt!


Existenzgründer übernehmen Verantwortung: Zuerst für sich, weil sie ihren beruflichen Erfolg maßgeblich selbst bestimmen. Danach für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, mit denen sie eng zusammenarbeiten. Und letztlich auch für die Allgemeinheit, weil sie sich als Existenzgründer in die Wirtschaft einbringen und diese prägen.

Nicht alle Menschen wünschen sich diese Verantwortung oder sind dafür geeignet. Eine Festanstellung bietet unbestreitbare Vorzüge: Man ist in der Regel in funktionierende Arbeitsprozesse eingebunden, erhält direktes Feedback und Unterstützung von Kollegen sowie - nicht zuletzt - ein festes Gehalt, mit dem man planen kann. Der Weg in die Selbständigkeit dagegen birgt einige Unsicherheiten und Risiken.

Es ist wichtig, dass Sie sich als Existenzgründer diese Unsicherheiten bewusst machen. Sie sollten Lust auf die Verantwortung haben und in der Lage sein, sich selbst zu organisieren. Und natürlich benötigen Sie eine gute Geschäftsidee und ein wenig Mut, diesen Schritt zu gehen. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und sich für die Selbständigkeit entscheiden, kann man Ihnen zu Ihrem Entschluss nur gratulieren: Sie werden Teil der Gründerwelt und bestimmen Ihren beruflichen Alltag in hohem Maße selbst.

 

Immer mehr Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, begreifen diese Situation als Chance, um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung Existenzgründer, die sich selbst Arbeit beschaffen und somit unabhängig von Sozialleistungen werden.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich vor der Selbständigkeit arbeitsuchend zu melden, um die Förderprogramme des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Dies sind in erster Linie die Förderungen der Bundesagentur für Arbeit:

Gründungszuschuss (für Empfänger von Arbeitslosengeld I)

Einstiegsgeld (für Empfänger von Arbeitslosengeld II)

Viele Gründungen scheitern in den ersten fünf Jahre ihres Bestehens. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollte also in jedem Falle wohl überlegt sein. Gerade in der Startphase kann es sinnvoll sein, die eigene Unternehmung mithilfe einer professionellen Beratung „auf gesunde Füße“ zu stellen.

Professionelle Beratung kostet mitunter viel Geld - Geld, das Existenzgründer gerade zu Beginn ihrer Selbständigkeit nicht haben. Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und fördert professionelle Beratungen mit bis zu 90 %. Gründer aus der Arbeitslosigkeit können z. B. das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank in Anspruch nehmen: Sie zahlen dann lediglich 10 % der anfallenden Beratungskosten.

 

Zu Beginn stellt sich die Frage, für wen Sie den Businessplan schreiben:

- für sich selbst

- für mögliche Kapitalgeber (z.B. Banken, beteiligte Gesellschafter, private Kreditgeber)

- für Institutionen (z.B. Agentur für Arbeit)

Der Businessplan dient dazu, die Tragfähigkeit der eigenen Idee kritisch zu prüfen und sämtliche Abläufe detailliert aufzuzeigen. Auf diese Weise werden Sie sich selber der Stärken und Schwächen Ihres Konzepts bewusst und können auch Dritte von Ihrem Gründungskonzept überzeugen. Viele Gründer machen den Fehler, der eigenen Idee blind zu vertrauen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Welche genauen Schritte sind notwendig? Welche Kosten entstehen? Mit welchen Umsätzen können Sie realistisch kalkulieren?

Die Erfahrung zeigt, dass viele Businesspläne mangelhaft erstellt sind und erhebliche Lücken aufweisen. Kapitalgeber und Institutionen sind professionell geschult und decken unrealistische Zahlen und fehlende Informationen sofort auf. Oft haben Sie nur eine Chance, Dritte von Ihrem Konzept zu überzeugen. Ein guter Businessplan braucht Zeit: Er ist inhaltlich fehlerfrei und optisch ansprechend. Achten Sie auf eine ordentliche Formatierung und ein klares Erscheinungsbild (z. B. gebunden in einer Mappe). Ein Deckblatt ist ebenso selbstverständlich wie ein klares Inhaltsverzeichnis.

ACHTUNG: Wenn Sie sich mit der Erstellung des Businessplans unsicher fühlen, macht es Sinn, professionellen Rat einzuholen.

 

Bei welchen Institutionen Sie Ihr Unternehmen registrieren müssen, bzw. ob Sie spezielle Genehmigungen benötigen, hängt – wie so oft – von der Art Ihrer Unternehmung ab. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre Meldepflichten und die daraus resultierenden Kosten.

Obligatorisch für alle Unternehmen ist die Meldung (steuerliche Erfassung) beim Finanzamt.

Ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, hängt davon ab, ob ihre Tätigkeit gewerblicher Natur ist.

Finanzamt (Steuernummer)

Als Unternehmer sind Sie in jedem Falle verpflichtet, sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu registrieren. Dort wird Ihnen automatisch eine Steuernummer (Achtung: nicht Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zugeteilt, sobald Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt und eingereicht haben. Die Steuernummer muss auf jeder Ihrer Rechnungen ausgewiesen sein.

ACHTUNG: Unabhängig von der Steuernummer können Sie zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beantragen. Der Antrag erfolgt online über das Bundeszentralamt für Steuern oder über Ihr zuständiges Finanzamt. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, eine USt-ID zu besitzen.

 

Sofern Sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Bezirksamt (Verbraucherschutzamt). Nicht erlaubnispflichtige, nicht genehmigungspflichtige und nicht überwachungsbedürftige Gewerbe können auch im Service-Center der Handelskammer persönlich angezeigt werden.

Freiberufler melden kein Gewerbe an, sie sind lediglich bei der Finanzbehörde registriert. Kapitalgesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft) sind – unabhängig von der Art der Tätigkeit – gewerbepflichtig und müssen ein Gewerbe auf ihre Unternehmung anmelden.

Allgemeine Unternehmensregister

Viele private Register bieten Ihnen auf dem Postwege an, Ihr Unternehmen gegen eine Gebühr in ein Datenregister eintragen zu lassen. Sie vermitteln dabei den Eindruck, die Eintragung sei obligatorisch. Dies ist falsch! Ob eine Eintragung Sinn macht, ist in den meisten Fällen sehr fraglich.

GRÜNDER-TIPP: Lassen Sie die Finger von diesen Registern und vermeiden Sie so unnötige Kosten. Eine Firmenseite im Internet, ein Profil in den bekannten Business Networks - dies ist in aller Regel ausreichend, damit Sie im WWW gefunden werden, wenn man Sie sucht. Bekannte Register, die mitunter horrende Summen für eine Veröffentlichung verlangen, sind unter anderem:

AGR UG (Stuttgart)

Allgemeines Datenregister (Bonn)

DIG Datenverzeichnis für Industrie und Gewerbe (Berlin)

GRV Gewerberegister Veröffentlichung (Berlin)

GWE Gewerbeauskunft-Zentrale (Düsseldorf)

HR Datenverarbeitung (Düsseldorf)

HRV Handelsregisterveröffentlichungen

Handelsveröffentlichungen-Hinterlegungsbekanntmachungen (Schifferstadt)

PTS Marketing GmbH (Frankfurt a.M.)

ZGR Zentrales Gewerbe Register (Düsseldorf)

Auch reine Internetdatenbanken werden immer zahlreicher und bieten an, Ihre Daten kostenpflichtig im Internet zu veröffentlichen. Auch hier gilt: Die Kosten übersteigen bei Weitem den Mehrwert, den Sie mit einer Veröffentlichung erzielen.

Das einzige Register, in das Sie Ihr Unternehmen unter Umständen eintragen müssen, ist das Handelsregister. Überweisen Sie nur die Rechnung der Justizkasse  bzw. die Ihres Notars.

 



Testen Sie unsere Unternehmenssoftware!

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, werden Sie früher oder später eine professionelle Software für die Kundenverwaltung benötigen. Wir bieten eine Online Software, mit der Sie die Kundenverwaltung im Griff haben. 

 

Darüber hinaus bietet unsere Software hervorragende Kommunitationsmöglichkeiten für Arbeitsgruppen. Wenn Sie die ersten Mitarbeiter einstellen, haben Sie mit unserer Software das perfekte Werkzeug für eine optimale Teamarbeit zur Hand.


Weitere Informationen