Existenzgründung
Existenzgründung geplant? Ausführlicher Ratgeber zum Thema Existenzgründung

Existenzgründung geplant?


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Sie haben in den vergangenen fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen und haben Beratungsbedarf zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen oder Marketing-Fragen? Mit dem Gründercoaching Deutschland unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von professionellen Beratungen im Zusammenhang mit Ihrer Gründung.

 

Ziel und Gegenstand

Die KfW Bankengruppe fördert Coachingmaßnahmen für junge Unternehmen und Freiberufler bis zu fünf Jahre nach der Gründung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Ziel der Förderung ist es, Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zu erleichtern, um dadurch den Erfolg von Existenzgründungen in Deutschland nachhaltig zu sichern.

 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben.

Nicht gefördert werden Existenzgründungen von Unternehmens- oder Steuerberatern, von Wirtschaftsprüfern, im Bereich der Landwirtschaft oder Fischerei sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.

 

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Es werden 50 % des Beraterhonorars übernommen bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR und einer Benessungsgrundlage von insgesamt maximal 6.000 EUR. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

 

Antragstellung

Im ersten Schritt wählen Sie einen Gründercoach, der in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist. Der Gründercoach ist Ihnen bei der gesamten Antragstellung und allen Formalien behilflich.

Im zweiten Schritt füllen Sie das Antragsformular der KfW online aus. Mit dem ausgedruckten Antrag gehen Sie zum sog. Regionalpartner, normalerweise ist dies die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer.

Wird Ihr Antrag bewilligt, schließen Sie mit Ihrem Gründercoach einen Coachingvertrag ab und das Coaching kann beginnen.

ACHTUNG: Es werden nur Coachings gefördert von Beratern, die in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind. 



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