Gründungskosten entstehen bei solchen Gesellschaften, die für die Errichtung der Gesellschaft einer (stets kostenpflichtigen) notariellen Beurkundung bedürfen (GmbH, AG, UG).
Diese Kosten entstehen bei Personengesellschaften nicht. Als laufende Kosten sind zudem Handelsregisteranmeldungen, die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, etc. zu nennen.