Sie haben ein tolles Produkt entwickelt oder eine Dienstleistung auf den Markt gebracht, die es in sich hat? Dann wird Ihnen eine Marke maßgeblich dabei helfen, sich von der Konkurrenz abzusetzen und eine eigene Identität aufzubauen. Das Problem: Eine Marke an sich ist zwar toll, kann aber von jedermann geklaut und abgekupfert werden – wenn sie nicht geschützt ist. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, dass Sie sie eintragen lassen. Wie das geht? Wir verraten es Ihnen hier.
Warum muss ich meine Marke anmelden und schützen lassen?
Die Eintragung einer Marke ist stets mit Kosten verbunden. Der eine oder andere fragt sich dann unweigerlich, ob dieser Schritt überhaupt erforderlich ist. Um es kurz zu machen: Ja, er ist durchaus notwendig – nämlich immer dann, wenn Sie nicht wollen, das andere Ihre Marke für ihre Zwecke nutzen oder gar missbrauchen. Wenn eine Marke eingetragen und damit geschützt ist, haben Sie als Besitzer die Möglichkeit, bei Verstoß gegen das Markenrecht Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Was ist eine Marke?
Wer sich fragt, was denn eigentlich eine Marke ist, findet im Internet allerhand Definitionen. So steht beispielsweise im Gabler Wirtschaftslexikon:
„Eine Marke kann als die Summe aller Vorstellungen verstanden werden, die ein Markenname oder ein Markenzeichen bei Kunden hervorruft bzw. beim Kunden hervorrufen soll, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
Die Marke selbst definiert sich mithilfe verschiedener Komponenten, wie zum Beispiel:
- Name
- Logo
- Zeichen
- Symbole
Nicht selten kommt es vor, dass mehrere dieser Punkte miteinander kombiniert werden. Wichtig ist, dass jede Marke durch die Zusammensetzung ihrer Bestandteile einzigartig ist und somit zu einer Identifikation mit dem Unternehmen, das dahinter steht, führt. Eine erfolgreiche Markenbildung hat dann stattgefunden, wenn das Erscheinen der Marke ausreicht, um eine Assoziation zum Unternehmen herzustellen.
Das deutsche Patent- und Markenamt, bei dem Sie Ihre Marke eintragen lassen, unterscheidet zwischen drei verschiedenen Formen:
- Die Wort-Marke: Ein einzelnes Wort oder eine Wort-Kombination
- Die Bild-Marke: Ein Bild, beispielsweise das Logo Ihres Unternehmens
- Die Wort-Bild-Marke: Eine Kombination aus beidem, beispielsweise der markante Coca Cola-Schriftzug
Wichtig: Für welche der drei Varianten Sie sich entscheiden, sollte immer gut durchdacht werden. Wenn Sie beispielsweise ein Re-Design von Ihrem Logo planen, müssen Sie hinnehmen, dass die neue Version nicht mehr als Marke geschützt ist. Eine erneute Eintragung, die wieder mit Kosten verbunden ist, ist dann unumgänglich. |
Nicht jede „Marke“ kann geschützt werden
Ehe Sie sich an den Schutz Ihrer Marken machen, ist es wichtig, herauszufinden, ob das überhaupt möglich ist. Fakt ist nämlich, dass nicht jede vermeintliche Marke vom Patent- und Markenamt eingetragen wird. Dieses macht hierzu die folgende Aussage:
„Insbesondere Zeichen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, sind von der Eintragung ausgeschlossen (zum Beispiel die Wortmarke ‚Äpfel‘ für die Ware ‚Obst‘ oder eine Wortmarke ‚Busreisen‘ für die Dienstleistung ‚Transport von Personen‘).“
Darüber hinaus gilt es, zu prüfen, ob die gewünschte Marke vielleicht sogar schon existiert. Um dies herauszufinden, hilft häufig schon eine einfache Google-Recherche. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie zusätzlich auch einen Anwalt beauftragen. Denn auch wenn es Ihre Marke schafft, eingetragen zu werden, haben andere, bereits bestehende Marken, das Recht, Widerspruch einzulegen. Ein bekanntes Beispiel für diesen Streit zwischen Marken sind der Kommunikations-Dienst Skype und der Pay-TV-Anbieter Sky.
Wichtig: Es kann durchaus sein, dass eine Marke zweimal existieren darf – nämlich dann, wenn beide in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig sind. Wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen, müssen Sie angeben, in welchen Dienstleistungsbereichen diese geschützt werden soll. Hier gilt: Je mehr Bereiche von Ihrer Marke eingenommen werden, desto mehr Geld müssen Sie einplanen. Nach Angaben des Paten- und Markenamtes gibt es rund 60.000 verschiedene Dienstleistungen. |
3 Wege zur Markenanmeldung
Wie bereits erwähnt ist das Patent- und Markenamt die richtige Adresse, wenn Sie Ihre Marke eintragen und schützen lassen wollen. Die Anmeldung ist über drei verschiedene Wege möglich:
- Auf postalischem Weg: Hierzu drucken Sie das sogenannte Antragsformular W 7005 aus und machen die entsprechenden Angaben. Anschließend verschicken Sie das Formular per Post.
- Auf digitalem Weg: Weitaus einfacher und unkomplizierter ist es, die Anmeldung direkt auf der Seite vom Patent- und Markenamt vorzunehmen. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, Ihre Marke auf diesem Wege schützen zu lassen.
- Auf digitalem Weg mit Signatur: Auch der dritte Weg hin zur eingetragenen und geschützten Marke ist digital, wird aber durch die Möglichkeit der elektronischen Signatur ergänzt.
Wir raten Ihnen, den normalen digitalen Weg zu wählen. Dieser erfordert nur wenige Angaben und ist schnell erledigt. Es kann also generell gesagt werden, dass das Anmelden einer Marke kein Zauberwerk ist. Der Haken: Das zuständige Amt braucht eine gewisse Zeit, um die Marke endgültig einzutragen. Nicht selten gehen bis zu acht Monate ins Land. Die gute Nachricht ist: Sie müssen in dieser Zeit nicht abwarten und Däumchen drehen, sondern können regelmäßige Fortschritte beobachten. Außerdem beinhalten die sechs Monate die drei Monate Widerspruchsrecht. Erst wenn diese Phase abgelaufen ist, ist Ihre Marke offiziell.
Wichtig: Der Markenschutz gilt immer für zehn Jahre. Danach muss er verlängert werden. Andernfalls erlischt der Schutz. |
Was kostet die Markenanmeldung?
Wie fast alles im Leben hat auch der Schutz Ihrer Marke natürlich seinen Preis. Wenn Sie diese elektronisch anmelden, müssen Sie mit mindestens 290 Euro rechnen. In diesem Preis inbegriffen sind drei Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich 100 Euro. Wenn Sie außerdem den Bearbeitungsprozess beschleunigen wollen, werden zusätzlich 200 Euro fällig.
Auch nach Ablauf des Markenschutzes beziehungsweise bei der Verlängerung von diesem stehen Kosten an. Nach zehn Jahren müssen Sie erneut mit 750 Euro (bei bis zu drei Klassen) + 260 Euro für jede weitere Klasse rechnen.
Die Anmeldung der eigenen Marke – für viele Unternehmer ein unverzichtbarer Schritt hin zum Erfolg. Haben Sie bereits Erfahrungen mit dem Markenrecht gemacht? Haben Sie bisher noch gezögert oder sind Sie vielleicht der Meinung, dass keine Notwendigkeit für den Schutz einer Marke besteht? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.
Foto: © Jessika Fichtel