Blog

Bileico Blog

- Herzlich Willkommen auf dem Blog von Bileico
- Alles rund um die Themen Unternehmensgründung und Vereinswesen
- Tipps, Tricks und mehr für Firmen und Vereine

Essen am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Essen am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Hier ein paar Gummibärchen, da ein Keks und dort ein Kaffee: Essen und Trinken am Arbeitsplatz gehört für die meisten von uns zum Büroalltag. Gerade wenn es sehr hektisch zugeht und nur wenig beziehungsweise gar keine Zeit für eine richtige Mittagspause bleibt, ist es auch nichts ungewöhnliches, wenn Mitarbeiter ihr Pausenbrot oder andere Speisen hervorzaubern und diese „nebenbei“ essen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Welche Regelungen gibt es, wenn es um das Essen und Trinken am Arbeitsplatz geht?

 

Der Beitrag im Überblick

Unterschiedliche Regelungen

Wenn sich die Kollegen gestört fühlen…

Essen-Verbot zum Schutz der Arbeitsmittel

Wenn das Essen das Arbeiten beeinträchtigt

Essen am Arbeitsplatz ist nicht gesund

 

Unterschiedliche Regelungen

Wie so oft im Leben gibt es auch in diesem Fall keine einheitliche Regelung. Das Essen am Arbeitsplatz ist nicht generell verboten. Während es viele Chefs tolerieren, beobachten es andere argwöhnisch. Wieder andere untersagen es komplett – und haben auch ein gutes Recht dazu. Gerade wenn Mitarbeiter regelmäßigen Kontakt zu Kunden haben (so zum Beispiel auch im Handel) oder sich der Arbeitsplatz in einem Bereich mit viel „Durchgangsverkehr“ befindet, ist es alles andere als repräsentativ, wenn die Angestellten ständig kauend vor dem Computer sitzen.

 

Natürlich muss hier auch immer nochmal unterschieden werden, ob sich der Kollege schnell einen Bonbon in den Mund steckt oder genüsslich an der Dauerwurst kaut. Kleine Süßigkeiten sind in der Regel überall erlaubt – solange sie unauffällig verzehrt werden.

 

Ein Essen-Verbot greift außerdem, wenn es hygienische und sicherheitstechnische Bestimmungen nicht zulassen. Das ist beispielsweise in Altersheimen, Krankenhäusern, Laboren und Produktionsstätten der Fall. Hier müssen Arbeitnehmer unbedingt einen Pausenraum oder eine Kantine aufsuchen, um dort zu essen.

 

Wenn sich die Kollegen gestört fühlen…

Kaum ein Geräusch ist nervenaufreibender als die Schmatz-Laute beim Essen. Auch das Knuspern von Keksen, das Rascheln von Verpackungen und das Knacken von frischem Gemüse kann während der Arbeitszeit in einem ansonsten ruhigen Büro als überaus störend empfunden werden. Auch starke Gerüche – beispielsweise hervorgerufen durch Knoblauch oder Zwiebeln – gehört zu den Streit-Klassikern zwischen Kollegen. Wenn ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz isst und sich andere dadurch belästigt fühlen, können sie durchaus Beschwerde beim Chef einreichen. Dieser ist im Anschluss daran befugt, den Verzehr von diversen Speisen am Arbeitsplatz gänzlich zu verbieten.

 

Mitarbeiter, die sich nicht an das Verbot halten, riskieren eine Abmahnung. Nach mehrmaligen Verstößen kann der Chef sogar mit einer Kündigung drohen.

 

Essen-Verbot zum Schutz der Arbeitsmittel

Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, dass sich ein Angestellter von einem anderen gestört fühlt, um ein Essen-Verbot im Büro auszusprechen. Dieses ist auch dann legitim, wenn die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel geschützt werden sollen. Es passiert schließlich schnell, dass Brotkrümel, Ketchup-Flecken und Co. Tastatur, Maus und andere Arbeitsmittel beschädigen oder sogar gänzlich zerstören. In einem solchen Fall muss der Mitarbeiter übrigens nicht nur mit einer Abmahnung rechnen, sondern auch die Kosten für den Ersatz übernehmen.

 

Ein Verbot zum Schutz der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn

  • es einen separaten Pausenraum gibt
  • den Mitarbeitern feste Pausen gewährt werden

 

In größeren Firmen ist es außerdem notwendig, sich die Zustimmung von Betriebs- und Personalrat einzuholen.

 

Wenn das Essen das Arbeiten beeinträchtigt

 

Als Vorgesetzter haben Sie auch dann die Möglichkeit, ein Verbot auszusprechen, wenn Sie feststellen, dass die Mitarbeiter vor lauter Essen am Schreibtisch nicht mehr zum Arbeiten kommen. Hierbei handelt es sich um die Vernachlässigung der Arbeitspflicht, die ebenfalls mit Abmahnungen gestraft werden kann. Das gleiche gilt für Pausen, die in die Länge gezogen werden. Auch hier wird die Grenze des Erlaubten klar überschritten.

 

Essen am Arbeitsplatz ist nicht gesund

 

Ganz unabhängig davon, was erlaubt ist und was nicht, soll an dieser Stelle noch einmal eindeutig betont werden, dass das Essen am Arbeitsplatz generell eher nicht empfehlenswert ist. Der Grund hierfür: Es ist schlicht und ergreifend ungesund. Während wir essen und gleichzeitig arbeiten, nimmt unser Körper gar nicht wahr, dass Nahrung aufgenommen wird. Das Sättigungsgefühl setzt viel zu spät ein, außerdem haben wir schneller wieder Hunger. Salopp formuliert hat der Körper nicht kapiert, dass wir gegessen haben und protestiert dementsprechend.

 

Sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer sollten daher stets darauf achten, feste Pausen einzulegen und sich zum Essen vom Arbeitsplatz zu entfernen. Wenn Ihr Unternehmen keine Kantine oder Cafeteria hat, sollten Sie den Mitarbeitern wenigstens einen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen, in dem es möglich ist, entspannt und in Ruhe zu essen.

Essen am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges Thema. Ein kurzer Biss ins Pausenbrot oder ein Keks zwischendurch sorgt in den meisten Fällen für wenig Aufregung – wenn Angestellte nicht gegen Hygienevorschriften verstoßen, keinen Kontakt zu Kunden haben und ihre Kollegen nicht belästigen. Außerdem sollte immer darauf geachtet werden, die Arbeitsmittel (insbesondere technische Geräte) nicht zu gefährden. Wenn ein generelles Essen-Verbot am Arbeitsplatz ausgesprochen und von den Betriebs- und Personalräten abgesegnet wurde, müssen sich alle Mitarbeiter daran halten. Verstöße können im schlimmsten Fall mit einer Kündigung geahndet werden. Doch auch ohne ausdrückliches Verbot tun Sie immer gut daran, Ihre Pause und Ihr Mittagessen abseits des Arbeitsplatzes zu genießen – Ihrem Körper, Ihrer Gesundheit und – ganz allgemein – Ihrem Wohlbefinden zuliebe. 

 

Foto: © www.pixabay.com 

Bewerte diesen Beitrag:
Social Software: So gestaltet sich der Einsatz sin...
Der Gründerzuschuss: Finanzielle Hilfe von der Age...